Versicherungsnehmer - Kfz-Versicherung

Ein Versicherungsnehmer nimmt von einem Versicherungsgeber Versicherungsschutz an und muss dafür einen KFZ-Versicherungsbetrag entrichten. Möchte man als KFZ-Versicherungsnehmer eine KFZ-Versicherung abschließen, muss man zuerst einen Antrag stellen. Wird dieser genehmigt, ist man fortan dazu verpflichtet einen festen Betrag zahlen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Als Versicherter genießt man dadurch im Schadenfall eine Versicherungsleistung. Diese äußert sich meist dadurch, dass ein entstandener Schaden von der Versicherung ganz oder teilweise übernommen wird. Ein übernommener Schaden kann für den Versicherungsnehmer unter Umstände steigende Versicherungsbeiträge zu Folge haben. Man hat außerdem das Recht, die KFZ-Versicherung zu kündigen oder Vertragsänderungen in Rücksprache mit dem Versicherungsgeber vorzunehmen.