Vorsatz - Kfz-Versicherung

Vorsatz ist in erster Linie ein im deutschen Strafrecht vorkommender Begriff und wesentlicher Teil eines subjektiven Tatbestandsmerkmals, der unmittelbar den Tatentschluss darstellt. In der Praxis wird der Vorsatz auch als "Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung" bezeichnet. Das tatsächliche Vorliegen eines Vorsatzes bei der Verwirklichung von strafrechtlich relevanten Handlungen ist in der Praxis ausschlaggebend für die Rechtsfolgen des Täters. Die Anforderungen für einen Vorsatz sind aber von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet unterschiedlich. Im deutschen Zivilrecht wird ein vorsätzliches Handeln mit dem Wissen und Wollen einer Tatbestandsverwirklichung im vollen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit gleichgesetzt. Auch in der Versicherungswirtschaft spielt der Begriff eine große Rolle. Ein Beispiel sind die Kfz-Haftpflichtversicherungen.

Wenn eine Versicherung einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden nachweisen kann, ist sie nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Der Versicherte wird von seinem Anbieter in so einem Fall in Regress genommen. Der Geschädigte erhält zunächst den Schadensatz aus seiner Versicherung, allerdings wird die Versicherung in einem zweiten Schritt die entstandenen Kosten für die Schadenregulierung vom Versicherten zurückfordern. Um den Versicherten aber tatsächlich in Regress nehmen zu können, steht die Versicherungsgesellschaft immer in der Beweispflicht, den Versicherten den Vorsatz eines Schadenfalles nachzuweisen.