Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung

Bei einer Kfz-Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer im Schadenfall sein Fahrzeug in einer Partner-Werkstatt des Versicherers reparieren zu lassen.

Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages gibt es i.d.R. die Option einer Werkstattbindung. Nimmt der Versicherte dieses Angebot an, ist er verpflichtet, das Auto nur von einer vom Versicherer festgelegten Auto-Werkstatt reparieren zu lassen. Die Kfz-Werkstattbindung ist mit verlockenden Rabatten bis zu ca. 15% des Versicherungstarifs verbunden und lohnt sich für die meisten Versicherungsnehmer. Beim Verstoß gegen die Werkstattbindung drohen Versicherungsstrafen wie z.B. die Erhöhung von Selbstbeteiligungssummen und die Rückzahlung von bereits erhaltenen Rabatten.

Bei Neuwägen und geleasten Fahrzeugen kann es wegen der Werkstattbindung zu Konflikten kommen. Wenn der Werkstatt bei der Reparatur am Neuwagen Original-Ersatzteile fehlen und diese durch gleichwertige kompatible Teile ersetzt werden, droht der Verlust der Neuwagengarantie. Das Gleiche kann passieren, wenn es sich bei der Partner-Werkstatt um keine Vertragswerkstatt des Herstellers handelt. Geht es um ein geleastes Fahrzeug, sind möglicherweise bestimmte Werkstätten bereits im Leasing-Vertrag festgelegt. Falls dies der Fall ist, darf die Option "Werkstattbindung" nicht gewählt werden, es sei denn, es gibt Übereinstimmungen in der Liste der vom Leasing-Vertrag zugelassenen Werkstätten und den Partner-Werkstätten des Versicherers.