Wertsachen - Hausratversicherung-Leistung

Unter Wertsachen werden Gegenstände verstanden, deren Zweck vornehmlich nicht funktionell ist. In der Hausratversicherung werden unter Wertgegenständen folgende Dinge verstanden:

  • Bargeld, Urkunden, Wertpapiere, Sparbücher
  • Briefmarken, Telefonkarten und Medaillen sowie Münzen
  • Schmuck, Perlen, Edelsteine sowie Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
  • Rauchwaren (Pelze), handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
  • Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Collagen)
  • Antiquitäten (ausgenommen hiervon Möbel)

Werden Wertsachen beschädigt und/oder gestohlen greift die Hausratversicherung. Sie ersetzt Schäden, die Wertgegenstände betreffen allerdings nur in einer Höhe von bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Um herauszufinden, ob dieser Prozentsatz genügt, sollte man alle Wertsachen detailliert auflisten. Diese Liste plus Kaufbelege, Echtheitszertifikate und Ähnliches dient übrigens auch dem Nachweis über den Schaden im Versicherungsfall. Besitzt man sehr viele bzw. sehr teure Wertgegenstände, für deren Absicherung 20 Prozent der Versicherungssumme nicht genügen, lohnt es sich die Entschädigungsgrenze erhöhen zu lassen. Dies ist bei jeder Hausratversicherung gegen Aufpreis möglich.