Zahnbrücke - Zahnzusatzversicherung Leistung

Fehlende Zähne müssen in der Regel ersetzt werden, um weitere Folgeschäden im Gebiss zu vermeiden. Die kostengünstigste Alternative ist eine Zahnbrücke. Dabei werden die benachbarten Zähne abgeschliffen und als Pfeilerzähne benutzt, daran wird die Brücke dann befestigt. Da die Zahnbrücken einzementiert werden, handelt es sich um einen festen Zahnersatz. Mit dieser Methode kann der Zahnarzt Lücken von bis zu vier fehlenden Zähnen schließen, was nicht nur den optischen Eindruck maßgeblich verbessert, sondern auch entscheidend zur Zahngesundheit beiträgt. Die Anfertigung und das Einsetzen von Brücken gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings übernimmt die GKV auch hier nur einen Festzuschuss von 50 % zur Regelversorgung.

Zahnbrücke oder lieber Implantat?

Womöglich stellt der Zahnarzt fest, dass ein der Lücke benachbarter Zahn als Pfeilerzahn nicht in Frage kommt. Oder jemand entscheidet sich aus Komfortgründen gegen den Einsatz von Zahnbrücken. Die Alternative zur Brücke ist dann ein Implantat, bei dem ein Stift fest im Kiefer verankert und mit einer optisch angepassten Zahnkrone überdeckt wird. In diesen Fällen übernimmt die GKV keinerlei zusätzlichen Behandlungskosten, es bleibt bei dem 50%igen Festzuschuss für eine reguläre Zahnbrücke. Doch ganz gleich ob Zahnbrücke oder Implantat – wer für seinen Zahnersatz nicht allzu tief in die Tasche greifen möchte, sollte sich bei den Zahnzusatzversicherungen umsehen. Für eine Brücke, Krone oder Verblendung werden hier oft bis zu 90% der Kosten erstattet.

Zahnzusatzversicherung Service