Zahnersatz - Private Krankenversicherung

Unter Zahnersatz versteht man das komplette oder teilweise Ersetzen natürlicher Zähne durch künstliche. Die bekanntesten Formen des Zahnersatzes sind Brücken, Zahnimplantate und Zahnkronen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Zahnersatz nur anteilig bezahlt und außerdem immer seine preiswerteste Form. Fehlt zum Beispiel ein Zahn, kommt die Kasse lediglich für einen Anteil der Kosten der billigsten Brücke auf, bei gut geführtem Bonusheft erhöht sie ihre Beteiligung.

Ist man privat krankenversichert, hängen die Leistungen für Zahnersatz erheblich vom jeweiligen PKV-Tarif ab. In der Regel werden Privatpatienten in den einfachen und preiswerten Tarifen nur jene Kostenzuschüsse gewährt, wie auch gesetzlich Versicherten. Wesentlich teurere und bessere Zahnersatzleistungen erhält man von der Versicherung nur, wenn man auch in einem entsprechend hochpreisigen Tarif abschließt.

Um sicherzugehen, welcher Zahnersatz von der Kasse bezahlt wird, ist ein Kostenvoranschlag durch den Zahnarzt unbedingt erforderlich. Diesen kann man mit der privaten Krankenversicherung abgleichen. Die Bezahlung von Zahnersatz erfolgt nach dem Prinzip der Kostenerstattung.