Grundbuch

Beim Grundbuch handelt es sich um eine Art Bestandsverzeichnis oder auch ein amtliches Register. In diesem sind sämtliche Grundstücke verzeichnet, sowie grundstücksgleiche Rechte (wie beispielsweise Wohnungs- und Teileigentum oder Erbbaurecht) und die daran bestehenden Eigentumsverhältnisse. Auch die damit verbundenen Rechte und Belastungen sind darin aufgeführt. Als Belastungen werden oft Kredite genannt, die im Grundbuch als Grundschulden stehen und zum Grundpfandrecht gehören. Vor dem Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung sollten sich Interessenten genau über das jeweilige Objekt informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Das Grundbuch ist ein öffentliches, aber auch kostenpflichtiges Instrument und kann auf digitalem Weg eingesehen werden. Egal ob online oder vor Ort: Hierzu muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden - etwa in Form eines Kaufvertrags. Vor Zusage über Ihre Baufinanzierung fordern Banken einen aktuellen Grundbuchauszug an. Dieser darf nicht älter als sechs Monate sein. Die Zuständigkeit haben die Amtsgerichte, welche auch als Grundbuchamt bezeichnet werden. Sie sind für die Grundstücke, die in ihrem Bezirk liegen verantwortlich. Für jedes Vorhaben, Eintragungen oder Veränderungen, muss der vorangegangene Betroffene seine Zustimmung geben. Für alle Handlungen fallen Kosten an. Eine direkte Löschung aus dem Grundbuch ist nicht möglich. Der entsprechende Eintrag wird lediglich rot markiert.