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Welche Folgen hat das neue EEG-Gesetz für die Verbraucher?

Das EEG-Gesetz wurde verabschiedet.Nach wochenlangen Querelen war es am vergangenen Freitag soweit: Durch die Zustimmung des Bundesrates nahm die Novelle des EEG-Gesetzes die letzte Hürde und tritt nun wie geplant zum 1. August 2014 in Kraft. Kernpunkte des überarbeiteten Gesetzespakets sind mehr verbindliche Ausbauziele, mehr Wettbewerb und Förderkürzungen. Welche Konsequenzen hat die Neuerung für die Stromkunden?

Werden die Strompreise weiter steigen?

Für die Verbraucher in Deutschland bedeutet die Überarbeitung des Gesetzes, dass die EEG-Umlage zumindest bis 2017 stabil gehalten werden kann und den Strompreis nicht weiter in die Höhe treibt. Erst vor kurzem offenbarte eine Studie, dass die Summe der staatlichen Abgaben und Steuern am Strompreis ein Rekordhoch erreicht hat und besonders die EEG-Umlage ein treibender Kostenfaktor ist.

Muss ich künftig für selbst erzeugten Strom zahlen?

Selbst erzeugte Energie war bislang von der EEG-Umlage ausgenommen, weshalb immer mehr Betriebe eigene Kraftwerke bauten. Dies soll sich nun – auch auf Druck der EU – ändern. Künftig erbaute Kraftwerke werden mit 40 Prozent der Erneuerbare-Energien-Umlage belegt, wenn sie Energie aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Ökostrom erzeugen. Für alle anderen Kraftwerke zur Selbstnutzung wird die volle Umlage fällig. Bereits laufende Kraftwerke sollen bis 2016 umlagenfrei bleiben.

Hausbesitzer, die mittels einer Solaranlage Strom für den Eigengebrauch erzeugen, sollen von der Umlage befreit bleiben. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eigenverbraucher nur Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt Leistung betreiben.

Bürger zahlen Entlastungen der Industrie

Stromintensive Unternehmen erhielten bislang milliardenschwere Rabatte bei der EEG-Umlage. Die EU-Kommission hatte die deutschen Industrierabatte schon länger im Visier und drohte zwischenzeitlich damit, die EEG-Reform zu kippen. Mitte der vergangenen Woche jedoch erklärte der zuständige Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia, dass Brüssel das Gesetz unter gewissen Auflagen genehmigen würde.

Das überarbeitete Gesetz sieht weiterhin Rabatte für stromintensive Unternehmen mit Konkurrenz außerhalb Europas in Höhe von fünf Milliarden Euro vor. Diese Rabatte werden gegenfinanziert über die Stromrechnungen der Endverbraucher. Allerdings will die Große Koalition mit der EEG-Novelle auch die Strompreise für die Haushalte dämpfen. Dieses Vorhaben soll mittels einer genaueren Steuerung des Ökostromausbaus und gegebenenfalls einer Begrenzung der Ausbauaktivitäten gestemmt werden.

Das können Verbraucher tun

Wer sich nicht allein auf die Zusagen aus der Politik verlassen will, sollte selbst etwas für eine niedrigere Stromrechnung tun. Dazu gehört ein bewussterer Umgang mit Strom, die Umstellung auf stromsparende Geräte und nicht zuletzt ein regelmäßiger Vergleich verschiedener Stromanbieter, um den individuell am besten passenden Vertrag zu finden.