Haftpflichtversicherung zahlt nicht - 10 Typische Fälle

Haftpflichtversicherungen sind doch alle gleich, die einzigen Unterschiede liegen bei Prämie und Beitragshöhe. So denken sicherlich die meisten Menschen. Doch wie bei vielen allgemeinen Annahmen, liegt der Teufel im Detail. So schließen einige Policen Gefälligkeitsschäden mit ein. Also wenn Sie Ihrem Freund beim Umzug helfen und dessen HDTV fallen lassen, ist das versichert. Während bei anderen Policen solche Dinge zu den nicht versicherten Sachen zählen, da laut Gesetz niemand für Schäden haftbar ist, die bei Gefälligkeiten entstehen. Erfahren Sie daher im Folgenden, wann die Haftpflichtversicherung zahlt und wann nicht.

1. Schäden in oder an der Wohnung

Ihnen rutscht die gusseiserne Pfanne aus der Hand, knallt auf den Küchenboden und drei Fliesen reißen. Ein Schaden an der Wohnung, bei dem man gegenüber dem Vermieter haftbar ist. Doch nicht jede Haftpflichtversicherung springt hier ein. Es gibt Haftpflichtversicherungen, die Schäden an Dingen, die gemietet, gepachtet oder geliehen sind, explizit ausschließen. Tipp: Achten Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung darauf, dass Mietsachschäden mit abgesichert sind.

2. Schäden durch nicht Versicherte

Erleiden Sie bzw. Ihre Sachen einen Schaden durch jemanden, der nicht versichert ist, können Sie nicht darauf hoffen, dass Ihre eigene Versicherung für den Schaden aufkommt. Nur wenn eine Ausfalldeckung in Ihrer Police integriert ist, zahlt Ihre Haftpflicht.

3. Schäden durch Kinder

Auf vielen Schildern steht es: Eltern haften für ihre Kinder. Der Gesetzgeber sieht das aber anders. Eltern haften nur für Ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob vernachlässigt haben und um diesen Tatbestand zu erfüllen, muss schon viel passieren. Richten Kinder also einen Schaden an, müssen Sie meist nicht zahlen, d. h., auch Ihre Haftpflicht springt hier nicht ein. Kommt es doch zu einer Forderung gegen Sie, weil Ihre Kleinen etwas angerichtet haben, dann wird Ihre Haftpflichtversicherung zur Rechtsschutzversicherung, um den Anspruch abzuwehren.

4. Schäden durch Internetnutzung

Durch die Haftpflicht nicht versicherte Schäden können bei der Nutzung des Internets entstehen. Leiten Sie etwa unwissentlich eine virenverseuchte E-Mail an Ihren Chef weiter und der Virus infiziert das ganze Firmennetzwerk, wird es teuer. Nicht jede Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten entstehen können.

5. Schäden im Ausland

Auch der Schutz im Ausland ist nicht bei allen Haftpflichtversicherungen gleich. Im Normalfall sollte er innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt bestehen und bei Aufenthalten außerhalb des Kontinents zumindest eine begrenzte Zeit. Informieren Sie sich in Ihrem Vertrag, wie lange Sie im Ausland abgesichert sind.

6. Ehepartner und Lebensgefährten

Im Normalfall sind Ehepartner und Lebensgefährten automatisch über die Haftpflicht mit abgesichert, aber es gibt in manchen Policen Ausnahmen für bestimmte Fälle. Hier einfach mal ins Kleingedruckte schauen.

7. Ehrenamt vs. Gefälligkeitsschäden

Sind in Ihrer Police Gefälligkeitsschäden mit abgesichert, heißt das nicht, dass auch Ihr Ehrenamt darunter fällt. Hierfür muss im Vertrag stehen, dass eine Mitversicherung für ehrenamtliche Tätigkeiten inklusive ist.

8. Verlust fremder Schlüssel

Den Schlüssel bei den Nachbarn zu deponieren ist praktisch. Sie können im Urlaub die Blumen gießen oder den Heizungsableser hineinlassen. Doch wenn man private Schlüssel von anderen verliert, dann kann das teuer werden (besonders bei Schließsystemen). Gerade ältere Haftpflichtversicherungen decken Verlust fremder Schlüssel nicht ab. Ein Blick in die eigene Police schafft Klarheit.

9. Schäden durchs Bauen

Mal die eigene Garage umbauen und falls dabei ein Stein auf das Auto des Nachbarn fällt, dann müsste ja die eigene Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Das stimmt, aber nur bei kleinen Bauvorhaben. Die Bausummenbegrenzung gibt darüber Auskunft, wie groß es sein darf. Wird die Grenze überschritten, muss eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

10. Allmählichkeitsschäden

Durch andauernde Hitze oder Feuchtigkeit können nicht versicherte Schäden entstehen, denn bei sogenannten Allmählichkeitsschäden ist die Schuldfrage meist nicht zu klären. Das ist der Grund, weshalb sich die Haftpflichtversicherung in diesen Fällen quer stellt.

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