Alkohol am Steuer - Kfz-Versicherung

Alkohol am Steuer gilt als ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht und wird mit hohen Strafen belegt.

Bereits geringe Mengen Alkohol reichen aus, um die Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit des Fahrers zu reduzieren. Zum einen reagiert die Pupille verlangsamt auf einen Lichtreiz, weswegen ein alkoholisierter Autofahrer vom Licht der entgegenkommenden Fahrzeuge schnell geblendet werden kann. Zum anderen neigt der Autofahrer unter dem Einfluss von Alkohol dazu, sowohl die Entfernungen, als auch die Geschwindigkeiten falsch einzuschätzen. Betrunken Autofahren bedeutet somit eine potentielle oder reale Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Als fahrtüchtig gilt eine Person, die unter 0,5 Promille Alkohol im Blut hat, für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt eine 0 Prozent-Regel.

Es ist nicht verwunderlich, dass die Strafen für Alkohol am Steuer entsprechend hoch ausfallen. Wer einmal mit der Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 erwischt wird, muss 500,- Euro zahlen und bekommt 1 Monat Fahrverbot. Bei mehrfachem Verstoß erhöht sich das Bußgeld. Wer mit der Blutalkoholkonzentration über 1,1 fährt, begeht eine Straftat. Diese Person erhält ein mehrmonatiges Fahrverbot (der Führerschein wird eingezogen), es drohen Geldstrafen bis zu 100 Tagessätzen oder ein Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren. Übrigens wenn der Fahrer durch die sog. "alkoholtypischen Ausfallerscheinungen" bei der Kontrolle auffällt, drohen sogar bei den Blutwerten von 0,3 Geldstrafen oder Gefängnis. Wer mehrfach betrunken am Steuer erwischt wurde, muss sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung ("Idiotentest") unterziehen.