Aquarium - Hausratversicherung-Leistung

Definition: Das Aquarium ist ein mit Süß- oder Meereswasser gefülltes Behältnis, das zum Halten von Pflanzen, Fischen und anderen Wasserorganismen bestimmt ist. In der Hausratversicherung werden Aquarien unterschiedlich behandelt.

Ein modernes Aquarium ist zwar entsprechend der hohen Sicherheitsstandards hergestellt, doch Austreten von Wasser kann nicht zu 100% ausgeschlossen sein. Die Wasserschäden wegen dem Glasbruch oder einem anderen Defekt am Aquarium können enorm sein. Es gibt keine spezielle Aquarium Versicherung. Viele Versicherer betrachten Aquarien als einen Teil des Hausrats und schließen Behältnisse mit dem Volumen bis 200 l in einen Vertrag automatisch ein. Bei manchen Versicherungs-Unternehmen gelten sogar 500 l als Obergrenze.

Für größere Aquarien muss eine Zusatz-Versicherung abgeschlossen werden. Die Aquarien-Besitzer sind gut beraten, sich bei ihrem Versicherer zu erkundigen, ob das Aquarium mitversichert ist. Meistens werden durch die Versicherungs-Unternehmen nur die Schäden an der Einrichtung und an den Fußböden, die durch das Austreten von Wasser entstanden sind, gedeckt, aber nicht die Schäden am Behältnis selbst. Nachdem ein Schadenfall eingetreten ist, soll dieser innerhalb einer Woche bei dem Versicherer gemeldet werden.