Beifahrer - Kfz-Versicherung

Beifahrer sind sämtliche Personen, die sich neben dem Fahrer zusätzlich in einem Pkw befinden. Im öffentlichen Verkehr besteht für sämtliche Beifahrer eine Anschnallpflicht. Sind Kinder jünger als zwölf Jahre oder kleiner als 1,50 Meter, ist für diese Personengruppe ein spezieller Beifahrersitz erforderlich. Der Fahrer ist für sämtliche Insassen auf der Beifahrerseite bzw. allen Sitzen im Fahrzeug für eine Einhaltung der Verkehrsregeln zuständig.

Der Schutz einer Haftpflichtversicherung für ein Auto sowie eine Motorradversicherung mit Haftpflicht deckt sämtliche Sach-, Vermögens- oder Personenschäden ab. Bei diesen Versicherungsfällen ist es unbedeutend, ob der Fahrer, Beifahrer im Auto oder der Beifahrer des Motorrads die Schäden verursacht haben. Grundlage für diesen umfassenden Versicherungsschutz ist die sogenannte verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung durch den Fahrzeughalter. Diese Regelung beinhaltet gemäß § 7 StVG alle Personen- und Sachschäden, die bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs entstehen.