Berufsgenossenschaft - Unfallversicherung

Der Berufsgenossenschaft kommt eine entscheidende Rolle im gesetzlichen Versicherungswesen zu. Denn diese ist Träger der Unfallversicherung. Grundsätzlich hat die Berufsgenossenschaft die Aufgabe, Unfälle, Krankheiten und Gefahren resultierend aus dem betrieblichen Umfeld zu verhindern. Dementsprechend werden Betriebe von Berufsgenossenschaften regelmäßig geprüft und gegebenenfalls auch mit Sanktionen belegt, wenn die Sicherstellung der Arbeitssicherung nicht gewährleistet ist. Die Berufsgenossenschaften, von denen es mehrere gibt, sind gleichzeitig Sozialversicherungsträger mit mehreren Millionen Mitgliedsunternehmen. Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, sind grundsätzlich verpflichtet, Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft zu werden und Beiträge zu bezahlen.

Passiert ein Arbeitsunfall, kommt die jeweilige Berufsgenossenschaft für die Kosten resultierend aus Behandlung und Genesung auf, beziehungsweise holt sich die jeweilige Krankenkasse die Kosten, sofern ein Arbeitsunfall vorlag, von der Berufsgenossenschaft zurück. Dementsprechend wichtig ist es, beim Besuch des Arztes deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.