Bindefrist - Private Krankenversicherung

Stellt eine Person einen Antrag auf eine private Krankenversicherung, muss sie mit der Bindefrist rechnen. Diese hat eine maximale Dauer von sechs Wochen. Innerhalb dieser Zeit muss die private Krankenversicherung feststellen, ob sie den Antrag auf Versicherung annimmt oder nicht. Der Name Bindefrist kommt daher, dass der Antragsteller sich während dieser Zeit an die Kasse bindet. Wird der Antrag positiv bestätigt, kann der Antragsteller diesen annehmen, aber auch das Ablehnen ist möglich. Innerhalb der Bindefrist kann er das nicht tun. Die Bindefrist beginnt nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechts, welches bei Versicherungsverträgen generell besteht.

Oft wird mit dem Terminus Bindefrist die Bindungsfrist verwechselt. Diese hat aber nichts mit der Antragsstellung bei der PKV zu tun, sondern mit der Dauer, die eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse haben muss, bevor man sie wechseln kann. Die Bindungsfrist an die GKV beträgt 18 Monate, außer die Kasse erhebt Zusatzbeiträge, dann ist der Wechsel in eine andere GKV eher möglich.