Doppelversicherung - Rechtsschutz-Leistung

Eine Doppelversicherung entsteht in dem Fall, wenn ein Vorgang, der für die Rechtschutzversicherung ein meldepflichtig angezeigter Vorgang ist, gleich bei zwei verschiedenen Versicherern gemeldet wird. Hierbei ist eine Doppelversicherung gesetzlich verboten und könnte dem Versicherten im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten. Es gibt bei der doppelten Versicherung allerdings Ausnahmen, die den Verfall des Versicherungsschutzes entgegen wirken. In erster Linie muss bewiesen werden, dass der doppelte Versicherungsschutz nicht beabsichtigt war. Dies kann unter anderem durch die Gründung einer Lebensgemeinschaft entstehen, in der beide Lebenspartner über eine Rechtschutzversicherung verfügen. In diesem Fall zählt die Versicherung, die zu dem früheren Zeitpunkt abgeschlossen und zu der vom Versicherer die Versicherung zugesagt wurde.

Die Zusage einer Versicherung entsteht durch die Erteilung einer Versicherungspolice, auf der ein Vertragsbeginn und das Vertragsende erkennbar ist. Entsprechend der Abschlusszeiten im Bezug auf die Gültigkeit des Vertrages kann der Umstand geschehen, dass der Streitwert durch die doppelte Versicherung nicht in dem Maß abgedeckt wird, wie es vertraglich vereinbart wurde. In dem Fall kann der Versicherer beantragen, die später abgeschlossenen Verträge als ungültig zu deklarieren, wenn durch den Umstand der doppelten Versicherung der volle Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet wird. Eine Klage auf Deckung in voller Höhe kann unwirksam werden, wenn der spätere Versicherer die Kostenübernahme bestätigt hat und somit kein Zahlungsanspruch auf vorherig abgeschlossene Rechtschutzversicherungsverträge zu höheren Regulierungsansprüchen ihren Bestand verliert.