Elementarschäden - Hausratversicherung-Leistung

Unter einem Elementarschaden versteht man im Sinn des Versicherungsschutzes einen Schaden, der durch eines der folgende Ereignisse entsteht:

  • Überschwemmung
  • Hochwasser
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Blitzschlag
  • Starkregen

Elementarschäden sind in der Hausratversicherung nur teilweise abgedeckt. So wird der Schaden durch Blitzschlag, wenn dieser zu einem Feuer führte, abgesichert. Auch Schäden, die durch Hagel, Sturm oder Leitungswasser entstanden, sind abgesichert. Die in der Liste aufgeführten Ereignisse hingegen nicht. Hierfür wird eine zusätzliche Elementarversicherung gegen Elementarschäden empfohlen. Sie scheint in den meisten Gebieten überflüssig. Doch gerade Überschwemmungen durch Starkregen werden aufgrund des Klimawandels immer häufiger registriert. Hierbei kommt es oft zum sogenannten Rückstau, wodurch das Wasser aus der Kanalisation zurück in das Haus gedrückt wird und dort in der Regel den Keller überschwemmt. Für Schäden, die daraus entstehen, kommt die normale Hausratversicherung nicht auf. Hier greift nur die Elementarschadenversicherung. Da Elementarschadenversicherungen eine hohe Selbstbeteiligung haben, sollte man vor Abschluss genau Kosten und Nutzen abwägen.