Welche Familienversicherungen gibt es?

Wie der Name schon sagt, sind bei der Familienversicherung unter bestimmten Bedingungen die Mitglieder einer Familie versichert. Sie ist gegenüber Versicherungen für Einzelpersonen zwar teurer, deckt dafür aber einen größeren Personenkreis ab. Die Familienhaftpflichtversicherung, Familienrechtsschutzversicherung sowie die Familienunfallversicherung sind Beispiele von Familienversicherungen.

Familienhaftpflichtversicherung - Haftpflichtschutz für die Familie

Zur Familie gehören außer dem Versicherungsnehmer der Ehepartner und die Kinder. Gehen die Kinder noch zur Schule oder machen direkt danach eine Berufsausbildung, sind sie, unabhängig ob volljährig oder nicht, für gewöhnlich mitversichert. Leben Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft in einem Haushalt, können Sie Ihren Partner ebenfalls mitversichern. Sie können auch pflegebedürftige Angehörige mit in die Familienhaftpflichtversicherung aufnehmen, sofern sie mindestens der Pflegestufe 2 angehören. Die Familienhaftpflichtversicherungsbeiträge sind als Vorsorgeaufwendungen der Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.

Familienrechtsschutzversicherung - Rechtsschutz für die Familie

Die Familienrechtsschutzversicherung übernimmt z. B. die Kosten für einen Anwalt, Gerichtsgebühren, Zeugen oder Gutachter. Der Leistungsumfang variiert, wobei beispielsweise eine Mediation oder eine Anwaltshotline enthalten sein können. Geht es um Schadenersatzrecht, Strafrecht oder Rechtschutz bei Ordnungswidrigkeiten, können Versicherte auf ihre Familienrechtsschutzversicherung zählen. Bei Angelegenheiten im Erb- oder Familienrecht übernimmt die Familienversicherung die Beratungskosten eines Rechtsanwalts. Wie bei der Familienhaftpflicht sind neben dem Ehe- bzw. Lebenspartner auch die Kinder mitversichert.

Familienunfallversicherung - Unfallschutz für die Familie

Die Familienunfallversicherung schließt praktischerweise alle Familienmitglieder mit ein, so dass Sie als Eltern wie auch Ihre Kinder vor den finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt sind. Gerade Kinder haben ein erhöhtes Unfallrisiko. Leistungen im Schadenfall können z. B. die Zahlung einer Invaliditätsrente nach bestimmten Verletzungen, die Zahlung einer Versicherungssumme bei Unfalltod eines Versicherten, eine Unfallrente aufgrund dauernder Erwerbsunfähigkeit oder das Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit sein. Die Leistungen können für einzelne Personen individuell oder für alle gemeinsam festgelegt werden.

Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Familienmitglieder eines in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Eltern- bzw. Familienteils beitragsfrei mitversichert. So dürfen diese beispielsweise eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Bei geringfügig Beschäftigten liegt diese Grenze bei monatlich 470 Euro (Stand: 2022). Liegt das Bruttoeinkommen eines nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Elternteils über 4.837,50 Euro (= Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, Stand: 2022) und ist dies gleichzeitig höher als das Einkommen des bei der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehepartners, ist eine Familienversicherung der Kinder nicht möglich.

Welche Personen gehören zu Familie?

Die Familienversicherung versichert die Elternteile sowie die dazugehörigen und im Haushalt lebenden Kinder. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um leibliche Kinder, Pflegekinder oder Stiefkinder handelt. Voraussetzung zur Leistung der Familienversicherung ist ein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

Wie lange ist die Familienversicherung möglich?

Im Regelfall sind Kinder bis zum Alter von 18 Jahren familienversichert. Der Versicherungsschutz verlängert sich bis zum Alter von 23 Jahren, sofern sich die Kinder noch in einer Ausbildung befinden und nicht berufstätig sind. Bei Ausübung eines Studiums gilt die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr.