Garagenrabatt - Kfz-Versicherung

Ein Garagenrabatt wird dem Versicherungsnehmer gewährt, wenn er das Fahrzeug überwiegend in einer abschließbaren Garage parkt.

Steht das Fahrzeug, wenn es nicht benutzt wird, in einer Garage, wird es verständlicherweise nicht der Witterung ausgesetzt, auch die Gefahr von Beschädigungen durch Tiere oder Vandalismus ist durch die Garagennutzung weitgehend gebannt. Darüber hinaus ist ein Fahrzeug in einer Garage besser vom Diebstahl geschützt, als wenn es im Freien geparkt wird. Daher ist es nicht verwunderlich, dass mehrere Versicherungs-Unternehmen ihren Kunden einen Garagenrabatt gewähren. Mit einem reduzierten Tarif dürfen alle Fahrzeughalter rechnen, die ihr Kfz vorwiegend in einer Einzel-, Sammel- oder Tiefgarage parken. Für Carports wird i.d.R. kein Garagenrabatt gewährt, da das Fahrzeug in einem Carport frei zugänglich geparkt wird.

Wurde mit dem Versicherer ein Garagenrabatt vereinbart, bedeutet dies nicht, dass das Fahrzeug ausschließlich in der Garage geparkt werden darf. Nachts, also in der Zeit zwischen 22.00 und 06.00, soll sich das Fahrzeug möglichst in einer Garage befinden. Ist der Fahrzeugbesitzer / Fahrzeughalter mit seinem Auto im Urlaub oder geschäftlich mehrere Tage unterwegs, wird es in einem Versicherungsfall von dem Versicherer geduldet. Auch Umbaumaßnahmen an der Garage, die ihre Benutzung vorübergehend nicht möglich machen, haben keinen Einfluss auf die Höhe vom Schadenersatz.