Gebrauchtwagen - Kfz-Versicherung

Hatte ein Fahrzeug bereits einen Vorbesitzer, gilt dieses Kfz als ein Gebrauchtwagen.

Ein Fahrzeug bleibt selten sein gesamtes "Leben" lang in den gleichen Händen. Wechselt das Fahrzeug seinen Besitzer, wird es für den neuen Eigentümer zu einem Gebrauchtwagen. Der größte Vorteil beim Kauf von einem Gebrauchtwagen ist verständlicherweise der Preis, denn ein solches Fahrzeug kostet im Vergleich zum Neuwagen viel weniger. Der Nachteil eines Gebrauchtwagens sind eventuelle Vorschäden und versteckte Mängel, die erst nach dem Kauf zu Tage treten. Stellt der neue Besitzer Reparaturbedarf bei dem kürzlich erworbenen Fahrzeug her, empfiehlt es sich, zunächst den Verkäufer zu verständigen, um auf dessen Kosten die Reparatur durchzuführen. Um Probleme beim Kauf vom Gebrauchtwagen zu vermeiden, lohnt es sich entweder das Fahrzeug beim Gebrauchtwagen-Händler zu erwerben oder einen Sachverständigen von DEKRA oder einer anderen Prüfgesellschaft bei dem Kauf zurate zu ziehen.

Gebrauchtwagen ist von dem Jahreswagen zu unterscheiden. Als ein Jahreswagen wird ein Fahrzeug verstanden, das vor weniger als 12 Monaten zugelassen wurde. Der Preis von einem solchen Wagen liegt deutlich unter dem Preis für einen Neuwagen, obwohl das Kfz faktisch neuwertig ist. Beim Abschluss einer Versicherung für den Gebrauchtwagen gelten einige Besonderheiten. Mehrere Versicherungs-Unternehmen bieten spezielle Reparaturkostenversicherungen oder Gebrauchtwagen-Kaskoversicherungen an, die günstiger als Vollkasko und besonders den Fahranfängern zu empfehlen sind.