Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung und Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Diese Regelung gilt für jeden Arbeitnehmer, der unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze liegt. Falls Sie hingegen diese Grenze überschreiten, haben Sie die Option, sich privat zu versichern. In jedem Fall ist in Deutschland jedoch das Krankenversicherungsverhältnis verbindlich vorgesehen. Der Begriff gesetzliche Krankenversicherung bezeichnet zwar pauschal eine Versicherungsart, jedoch nicht die Versicherungsanbieter. In diesem Bereich gibt es eine Vielzahl an Versicherern, bei denen Sie die gesetzliche Krankenversicherung abschließen können.

Gleiche Leistungen für jeden Bürger

Den Grundgedanken der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in Deutschland bereits seit dem 19. Jahrhundert. Sie hat aus rechtlicher Sicht die Aufgabe, den Gesundheitszustand eines Versicherungsnehmers wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Die Besonderheit dieses Systems ist die Pauschalisierung: Alle Versicherten haben grundsätzlich denselben Leistungsanspruch und das unabhängig vom Einkommen, dem sozialen Stand oder dem Bekanntheitsgrad.

Gleichzeitig müssen auch die Leistungen für die Versicherer zweckmäßig und wirtschaftlich bleiben. Ihre individuellen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung richten sich bei aller Pauschalisierung trotzdem nach Ihrem Einkommen. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, wird von Ihrem Bruttoeinkommen stets ein fixer Prozentsatz für die gesetzliche Krankenversicherung abgezogen. Derzeit liegt der Grundbetrag bei 14,6 % Ihres Einkommens. Hinzu kommt der jeweilige Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell erheben. Bei der AOK Plus liegt der Zusatzbeitrag im Jahr 2022 beispielsweise bei 1,2 %.

Das Beitragsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist recht einfach: Wer mehr verdient, zahlt dementsprechend mehr. Daher profitieren besonders Versicherungsnehmer mit niedrigem Gehalt von den Leistungen der Krankenkassen.

  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Versicherten gleich
  • Beitragsberechnung auf Grundlage des monatlichen Gehalts
  • Beitragszusammensetzung: Grundbetrag + Zusatzbeitrag der Krankenkassen

Gesetzliche vs. private Krankenversicherung

Viele Personen haben die Möglichkeit, ab einem bestimmten jährlichen Einkommen zur privaten Krankenversicherung zu wechseln. Sie gelten nicht als gesetzlich pflichtversichert. In diesem Fall tritt der Versicherungsnehmer einem privatrechtlich organisierten Versicherer bei, wobei sich diese Versicherungsart in drei Modelle unterscheiden lässt. Die Vollversicherung ähnelt dem Prinzip der gesetzliche Krankenversicherung, so dass viele Krankheits- und Behandlungskosten abgedeckt sind.

Alternativ bieten Versicherer eine Teilpolice an, bei der anteilige Krankheitskosten übernommen werden. Den anderen Anteil zahlt in der Regel der Arbeitgeber. Dieses Prinzip wird u. a. für Beamte angewendet. Die dritte Art der Versicherung richtet sich an gesetzlich Pflichtversicherte, wobei Sie das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung durch kostenpflichtige Leistungen eines privaten Anbieters ergänzen können. Hierbei handelt es sich um Krankenzusatzversicherungen bzw. Leistungen der private Krankenversicherung.

  • Gesetzliche Krankenversicherung: grundsätzliche Versicherungspflicht für Arbeitnehmer
  • Private Krankenversicherung: Wechsel bei besonders hohen Einkommen möglich

Leistungsspektrum – die gesetzliche Krankenversicherung im Fokus

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie einen rechtlich festgelegten Leistungsanspruch, den alle gesetzlichen Krankenversicherungen garantieren müssen. Hierzu gehören exemplarisch Maßnahmen der Prävention und Selbsthilfe. Ferner ist die Krankenbehandlung und Versorgung ebenso garantiert wie Gesundheitsuntersuchungen und Rehabilitationsleistungen. Das genaue Servicespektrum bilden die Versicherer in ihrem Leistungskatalog ab.

Diese Standardleistungen lassen sich aber auf unterschiedliche Weise ergänzen. Das geht u. a. auch über die gesetzliche Krankenversicherung. In diesem Fall bieten die Versicherer Zusatzleistungen und Pakete an, um den Service zu erhöhen. Hierzu gehören oft die Kostenübernahme von Schutzimpfungen, alternativen Heilmethoden oder auch Gesundheitstagen. Andererseits können Sie die Leistungen der gesetzlichen Versicherung auch durch eine private Krankenversicherung ergänzen.

  • Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Kostenübernahme für Gesundheitsuntersuchungen und Rehabilitationsmaßnahmen
  • präventive Vorsorgeleistungen (z. B. für professionelle Zahnreinigung, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsvorsorge etc.)
  • Angebot an Fitness- und Gesundheitskursen, Kuren, anteilige Kostenübernahme bei Medikamenten und Heilmitteln
  • Leistungen bei häuslicher Krankenpflege und Krankenhausaufenthalten
  • Kostenübernahme für Hebammen und Therapien (Ergo-, Physio- und Psychotherapie) u. v. m.

Sinnvolle Zusatzversicherungen für gesetzliche Krankenversicherungen

Bekannterweise übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung viele gesundheitsrelevante Kosten nur anteilig. Wenn Sie beispielsweise eine neue Sehhilfe benötigen und keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, müssen Sie die Anschaffungskosten teilweise komplett selbst übernehmen. Gleiches gilt für Heilmittel. Viele Medikamente müssen Sie als Patient komplett selbst tragen. Das gilt auch dann, wenn diese vonseiten eines Arztes ausdrücklich verschrieben wurden. Hierfür gibt es ebenfalls Zusatzversicherungen, mit denen Sie die Behandlungskosten deutlich reduzieren können.

Viele therapeutische Maßnahmen werden ebenfalls nur anteilig bezahlt. Das gilt auch für Zahnersatzmaßnahmen. Gerade hier ist es sehr sinnvoll, die gesetzliche Krankenversicherung um ein Leistungspaket der Krankenzusatzversicherung zu erweitern. Die Vorteile ergeben sich u. a. durch den Bezug eines Einzelzimmers im Krankenhaus oder eine Chefarztbehandlung für Patienten.

Warum gibt es die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht, dass alle sozialversicherten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland das Recht auf eine Behandlung im Krankheitsfall haben. Das gilt sowohl für Erwerbstätige als auch nicht erwerbstätige Personen wie z. B. Arbeitssuchende, Rentner, Studierende und Kinder. Das heißt, dass zunächst einmal alle Personen der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen. Das gilt nicht für privatversicherte Personen mit besonders hohem Einkommen, Beamte oder auch Selbständige und Freiberufler, die nicht in die Sozialversicherung einzahlen.

Die Grundlage zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde bereits im Juni 1883 unter Reichskanzler Otto von Bismarck erlassen. Ziel war und ist es jedem Bürger eine medizinische Versorgung zu gewährleisten. Dabei gilt Deutschland als das erste Land der Welt, dass die gesetzliche Krankenversicherung auf nationaler Ebene einführte.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich über einen festgelegten Beitragssatz, den Arbeiternehmer und Arbeitnehmerinnen über ihr monatliches Bruttoeinkommen bezahlen. Dabei gehen die Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und private Pflegeversicherung) direkt an Ihren Krankenversicherer bzw. Ihrer Krankenkasse, die die Zahlungen dann an die Rentenversicherung etc. weiterleitet.

Den Beitragssatz von aktuell 14,6 % (Stand: Mai 2022) teilen sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei wird der Beitragssatz für den Grundbetrag in regelmäßigen Abständen auf der Grundlage der Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen der Krankenkassen berechnet, wobei es im Zuge der hohen Kosten durch die Corona-Pandemie sehr wahrscheinlich ist, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung im Januar 2023 ansteigen werden. Ergänzt wird der reguläre Beitragssatz durch den Zusatzbeitrag, den nur die Arbeitnehmer und nicht aber die Arbeitgeber zahlen.

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