Heilmittel - Private Krankenversicherung

Heilmittel sind alle Mittel, durch die Heilung bzw. Besserung einer Erkrankung erreicht werden kann. In der Regel sind das Arzneimittel, Psychotherapie, Physiotherapie und weitere Maßnahmen. Ärzte haben bei privat Krankenversicherten in der Regel einen größeren Spielraum in Bezug auf die Verordnung von Heilmitteln.

Gesetzlich Versicherten müssen alle Heilmittel zugestanden werden, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Diese stehen auch allen privat Versicherten zu. Außerdem erhalten sie meist weitere Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt werden, dazu zählen häufig alternative Heilmethoden wie Akkupunktur, Lichttherapie oder Homöopathie.

Die Abrechenbarkeit der Heilmittel wird in der Regel vom gewählten Tarif bestimmt. Im Zusammenhang mit dem Begriff Heilmittel wird häufig auch das Heilmittelgesetz erwähnt. Dieses regelt seit dem Jahr 2002 in der Schweiz die Abgabe und Zulassung von Medizinprodukten.

Gegenüber dem Heilmittel ist das Hilfsmittel nicht zur Heilung gedacht, sondern unterstützt bzw. entlastet den Körper oder ersetzt bestimmte Funktionen.