Hochwasser - Hausratversicherung-Leistung

Hochwasser gehört im versicherungstechnischen Sinn zu den Elementarschäden. Weitere Naturereignisse, die Elementarschäden hervorrufen können sind Sturm, Hagel, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbrüche.

Elementarversicherung gegen Flut- und Hochwasserschäden

Die Versicherung gegen Hochwasser ist kein fester Bestandteil der Gebäude- oder  Wohngebäudeversicherung. Gegen solche Schäden muss eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt dann Flutschäden und Schäden durch die oben genannten Ereignisse ab.

Hochwasserschäden nicht nur in Flussnähe

Viele Hausbesitzer haben keine Elementarschadenversicherung, da sie davon ausgehen, nicht in Gebieten zu wohnen, die von Hochwasser betroffen sind. Jedoch kann sich diese Annahme als fatal erweisen, da Wasserschäden auch immer öfter durch Starkregen entstehen. Er sorgt beispielsweise dafür, dass die Kanalisation überschwemmt. Gerade im Kellerbereich entsteht dadurch großer Schaden, wenn das Mauerwerk durchnässt oder die Heizungsanlage zerstört wird. Da Starkregen deutschlandweit auftreten kann, sollte eine Elementarschadenversicherung auch in Gebieten abgeschlossen werden, die nicht in der Nähe von Flüssen und Bächen liegen.