Innungskrankenkassen im Überblick

Die Geschichte der Innungskrankenkasse beginnt bei den Gesellenbruderschaften. In diesen selbständigen Gesellenorganisationen schlossen sich Handwerksgesellen zusammen, um ihre Interessen zu vertreten. Dabei übernahmen die Bruderschaften nicht nur gewerkschaftliche Aufgaben, sondern hatten auch die Funktion einer Krankenkasse. Als im Jahr 1883 die Krankenversicherung von staatlicher Seite aus eingeführt wurde, wandelte sich die Innungskrankenkasse in eine gesetzliche Krankenversicherung. Dabei wurde aus der Innungskrankenkasse, kurz IKK, ab dem Jahr 1892 eine Zuweisungskasse, das heißt, die Innung musste sich entscheiden, welcher Kasse sie sich anschloss. War ein Betrieb bei einer Trägerinnung angeschlossen, wurden alle Beschäftigten automatisch bei dieser IKK Mitglied. Viele Innungskrankenkassen hatten dabei mehrere Innungen, für die sie zuständig waren. Bis zum Jahr 1994 gab es in Deutschland circa 150 Krankenkassen der Innung, diese Zahl sank rapide mit der seit 1996 bestehenden Möglichkeit, sich als Kasse zu öffnen. So wurden viele Innungskrankenkassen zu Landeskassen zusammengeschlossen und die Gesamtzahl sank auf sechs ab. Diese sind: BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK Südwest, IKK gesund plus, IKK gesund plus

Bei einer Innungskrankenkasse Mitglied werden

Konnten früher bei einer Innungskrankenkasse nur Handwerker bzw. Beschäftigte im Betrieb der Innung Mitglied werden, hat sich dies heutzutage geändert. Grundsätzlich kann jeder, der einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten kann, Mitglied bei einer der sechs Innungskrankenkassen werden. Zu beachten ist hierbei lediglich, dass nicht jede Kasse in jedem Bundesland aktiv ist. So können Sie beispielsweise der IKK Südwest nur beitreten, wenn sie in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz oder Saarland leben bzw. arbeiten, die IKK gesund plus hingegen ist in allen Bundesländern aktiv. Sind Sie Berufsstarter, ist der Einstieg bei einer Innungskrankenkasse besonders einfach, denn Sie wählen diese einfach als Krankenkasse mit dem Beginn Ihrer Ausbildung. Sind Sie bereits bei einer anderen Krankenkasse Mitglied, müssen Sie zunächst dort kündigen. Hierfür gilt eine Frist von zwei Kalendermonaten. Ist diese verstrichen, können Sie mit der Bestätigung Ihrer Kündigung zur IKK Ihrer Wahl gehen und dort die Aufnahme beantragen. Dabei ist die Wahlerklärung für die neue Kasse in der Regel bei den Vertretungen vor Ort zu bekommen oder Sie können diese direkt im Internet ausfüllen. Die Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten gilt für Sie übrigens nicht, falls Ihre aktuelle Krankenkasse anfängt, Zusatzbeiträge zu erheben. In diesem Fall haben Sie ein sofortiges Sonderkündigungsrecht.

Leistungen der Innungskrankenkasse

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen so erbringen auch die IKK Ihre gesetzlich festgelegten Leistungen. Doch viele Kassen bietet darüber hinaus etwa die Bezahlung von Homöopathie an oder auch die Kostenübernahme von Akkupunkturmaßnahmen bei Knie- und Rückenschmerzen. Außerdem haben viele IKK die Leistungen für Impfschutz erweitert, so etwa gegen Gebärmutterhalskrebs oder Reiseschutzimpfungen. Weiterhin sind viele Kassen daran interessiert, die Gesundheit ihrer Mitglieder langfristig zu erhalten, aus diesem Grund übernehmen sie die Kosten für Bewegungs-, Entspannungs- und Ernährungskurse. Auch die Kosten für sogenannte Gesundheitswochenenden, bei denen innerhalb von 4 Tagen wichtige Fitness- und Ernährungstipps kompakt vermittelt werden, sind im Programm vieler Innungskrankenkassen enthalten. Darüber hinaus gibt es bei der Innungskrankenkasse Leistungen für eine umfangreiche Schwangerschaftsvorsorge und sogar die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe finanziert zu bekommen, etwa wenn die Betreuung der eigenen Kinder aufgrund von Krankheit nicht gewährleistet werden kann.

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