Fahrzeugversicherung im Vergleich

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, müssen Sie auch an die Fahrzeugversicherung für Ihr Kfz denken. In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben, sofern diese ein zulassungspflichtiges Fahrzeug fahren. Moped- und Mofafahrer brauchen eine Mofa Versicherung, Rollerfahrer müssen eine Roller Versicherung abschließen und wer mit dem Caravan in den Urlaub fährt, muss sich um die Wohnmobil Versicherung kümmern.

Dass für Personen- und Lastkraftwagen die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht ist, dürfte jedem klar sein. Doch was nicht jeder weiß: Auch für Anhänger brauchen Sie mindestens den Haftpflichtschutz der Anhängerversicherung.

Fahrzeugversicherung greift bei Sach- und Personenschäden

Der ausreichende Haftpflichtschutz in der Kfz-Versicherung ist für das jeweilige Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Dazu hat der Gesetzgeber auch Mindestdeckungssummen für die Haftpflicht der Fahrzeugversicherung definiert: Personenschäden sind von Gesetzes wegen mindestens in Höhe von 7,5 Millionen Euro, Sachschäden in Höhe von einer Million Euro und Vermögensschäden in Höhe von 50.000 Euro zu versichern.

  • Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden: 1 Million Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro

Mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung sind Sie als Fahrzeughalter vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen eines geschädigten Dritten geschützt. Gerade bei schwereren Verkehrsunfällen können Sach- und Personenschäden horrende Summen erreichen, die Sie als Otto Normalverdiener schnell vor das finanzielle Aus stellen. Vor diesem Hintergrund erschließt sich auch jedem die Sinnhaftigkeit der verpflichtenden Fahrzeugversicherung. Die Haftpflicht der Fahrzeugversicherung stellt zuletzt sicher, dass auch höhere Haftpflichtansprüche von Geschädigten bezahlt werden können. Im etwaigen Schadensfall tritt die Versicherungsgesellschaft an die Stelle des Schadenverursachers und übernimmt die Zahlung von berechtigten Haftpflicht- bzw. Schadensersatzansprüchen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen.

Teil- und Vollkaskoversicherung optional

Neben dem Haftpflichtschutz als Pflichtbaustein gibt es in der Kfz Versicherung noch die optionalen Bausteine Teil- und Vollkasko. Beide Kaskoversicherungen kommen für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Mit der Teilkaskoversicherung sind die Schäden abgedeckt, für die im Prinzip niemand haftbar gemacht werden kann. Man denke zum Beispiel an Schäden durch Naturgewalten oder an Steinschläge in der Windschutzscheibe. Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung haben, können Sie die Kosten für die Beseitigung der Schäden an die Versicherung weitergeben.

Die Vollkaskoversicherung bietet gewissermaßen einen Rundumschutz. Sie zahlt ebenfalls bei Schäden am eigenen Fahrzeug und zwar unabhängig von der Schuldfrage. Die Vollkasko ist auf jeden Fall bei neuwertigen Fahrzeugen ratsam. Wenn Sie die Vollkaskoversicherung im Schadensfall in Anspruch nehmen, sollten Sie im Auge haben, dass mit der Schadenregulierung eine Herabstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse einhergeht. Gerade bei kleineren Schäden kann es sein, dass es unter ökonomischen Gesichtspunkten klüger ist, wenn Sie aus eigener Tasche für die Kosten der Reparatur aufzukommen. Klare Aussagen dazu können aber nur bei der Bewertung des Einzelfalls erfolgen.

Spezielle Informationen zur KFZ-Versicherung für Fahrzeuge finden Sie auf den entsprechenden Seiten:

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