Kfz-Versicherung für bestimmte Personen

Für die Beitragskalkulation in der Kfz-Versicherung spielen eine Reihe von Faktoren eine Rolle. Vermutlich denken Sie dabei an die Typklasse, Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse. Doch neben diesen Größen werden auch personenbezogene Merkmale bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt. Das führt dazu, dass die Kfz-Versicherung für bestimmte Personen günstiger ist als für andere Personenkreise. So erhalten Sie zum Beispiel die Kfz-Versicherung als Beamter oder angestellter im öffentlichen Dienst günstiger. Da Ihnen eine geringere Risikobereitschaft zugesprochen wird, sind die Beiträge bzw. Prämien günstiger. Dies zeigt sich auch in einer umsichtigen Fahrweise. Sobald diese statistisch belegt ist, freut sich dieser Personenkreis über einen günstigen Versicherungsschutz.

Fahranfänger starten teuer

Bis zum 1. Juli 1994 gab es für behinderte Personen einen gesetzlichen Anspruch auf eine günstige Kfz-Versicherung. Doch seit der Freigabe der Versicherungsbedingungen liegt es im Ermessen der Versicherungsgesellschaft, ob diese Personen eine Kfz-Versicherung mit Sonderkonditionen erhalten. Dabei gehören Personen wie Führerscheinneulinge und Fahranfänger nicht zu diesen begünstigten Personen. Hier werden Sie in der Kfz-Versicherung besonders hoch eingestuft und zahlen in der Regel drauf. Die Erklärung dafür liegt in der personenbezogenen, statistischen Unfallwahrscheinlichkeit: Bei Fahranfängern ist das Unfallrisiko demnach relativ hoch.