Kraftfahrzeug - Hausratversicherung-Leistung

Definition: Kraftfahrzeug ist ein motorisiertes Landfahrzeug. Die Schäden am Kfz werden durch die Kraftfahrzeugversicherung reguliert. Bei einem Diebstahl aus dem Kfz ist die Hausratversicherung zuständig.

Wenn Kraftfahrzeuge bei einem Unfall beschädigt werden, ist die Kraftfahrzeug Versicherung sofort zu benachrichtigen. Das Gleiche gilt bei einem Autodiebstahl. Die Hausratversicherung springt ein, falls Wertsachen aus dem Kraftfahrzeug entwendet wurden. Der Versicherungsnehmer ist aber gut beraten, seinen Vertrag auf die Höhe der Deckungssumme bei einem Diebstahl aus dem Kfz zu prüfen, denn die Versicherung leistet nicht unbegrenzt. Geld und Wertpapiere sind in den meisten Fällen nicht mitversichert. Der Versicherer wird außerdem dem Geschädigten grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und seine Leistung entweder mindern oder ganz verweigern, wenn die aus dem Fahrzeug gestohlenen Gegenstände von außen sichtbar waren.

Grundsätzlich gilt es: Nur die Kosten vom Hausrat, der sich entweder im Kofferraum oder im Handschuhfach in einem abgeschlossenen Fahrzeug befand, können gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden. Lässt der Fahrer aus bestimmten Gründen regelmäßig Wertsachen im Kraftfahrzeug liegen, kann er sich zusätzlich durch eine Erweiterung zur Hausratversicherung absichern.