Krankenrücktransport

Unter Krankenrücktransport versteht man die Rückführung eines schwer Erkrankten oder Unfallopfers zurück in sein Heimatland und seinen Heimatort, um dort die weitere medizinische Behandlung vorzunehmen.

Generell muss man beim Krankenrücktransport zwei Fälle unterscheiden.

  • Der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll, d. h., obwohl der Kranke im Ausland behandelt werden kann, kann es aus ärztlicher Sicht sinnvoll sein, den Kranken wieder zurück in seine Heimat zu bringen.
  • Der Rücktransport ist medizinisch notwendig. Das bedeutet, dass der Kranke im Ausland nicht adäquat behandelt werden kann, da die medizinischen Standards nicht denen im Heimatland entsprechen.

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt generell, dass die Krankenkasse die Kosten für Rücktransporte aus dem Ausland nicht übernimmt. Privat Krankenversicherte sollten sich bei ihrer Versicherung informieren, ob diese Leistung Teil des Versicherungsvertrages ist. Auf jeden Fall sollten gesetzlich Versicherte und privat Versicherte ohne Rücktransportvereinbarung vor einer Reise ins Ausland eine Reiseversicherung abschließen, um die Kosten für einen Krankenrücktransport erstattet zu bekommen.