Private Haftpflichtversicherung kündigen - Darauf ist zu achten!

Um sicherzugehen, dass die Kündigung der Haftpflichtversicherung auch tatsächlich rechtskräftig ist, müssen einige Punkte berücksichtigt werden. In jedem Fall sollte die Kündigung schriftlich erfolgen. Dabei muss unbedingt die vollständige und korrekte Versicherungsnummer angegeben werden, damit es keine Verwechslungen oder Missverständnisse gibt. Am besten erfolgt die Zusendung der schriftlichen Kündigung per Einschreiben.

Wann ist eine Kündigung der Privathaftpflicht möglich?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Haftpflichtversicherung vorschriftsmäßig zu kündigen. Da ist zunächst die Kündigung bei Ablauf des Vertrags. Hier ist es wichtig, auf die Einhaltung der Frist zu achten, das Kündigungsschreiben muss drei Monate vor Vertragsende bereits bei der Versicherung eingegangen sein. Darüber hinaus können Sie die Privathaftpflicht kündigen, wenn der Vertrag bereits länger als fünf Jahre besteht.

Ein weiterer Kündigungsgrund besteht dann, wenn der Beitrag über das erlaubte Maß steigt, ohne dass gleichzeitig die Leistungen nachgebessert werden. In diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats nach Beitragserhöhung genutzt werden kann. Schließlich kann die Kündigung der Haftpflichtversicherung erfolgen, wenn ein Schaden eintritt. Dann kann der Vertrag jedoch nicht nur vom Versicherungsnehmer, sondern auch von der Versicherung aufgekündigt werden. Auch dann gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat nach Bearbeitung des Schadenfalles.

Wer über eine Kündigung seiner Privathaftpflichtversicherung nachdenkt, sollte sich rechtzeitig um ein Angebot einer anderen Versicherungsgesellschaft kümmern, damit dieser wichtige Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird. Auf der Startseite von PREISVERGLEICH.de kann unter der Rubrik Versicherungen ein schneller Vergleich angestellt werden, der einen Überblick über die günstigsten Angebote gibt.

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