Hausratversicherung kündigen - Tipps

Jeder hat heute mindestens eine oder mehrere Versicherungen. Doch was, wenn der Versicherungsnehmer eine Versicherung kündigen möchte? Wer seine Hausratversicherung kündigen möchte, sollte bedenken, dass er nach Ablauf der Kündigungsfrist dann im Schadenfall keinen Versicherungsschutz für sein Inventar und seine Wertsachen hat. Es gibt immer gute Gründe, die für und gegen eine Kündigung sprechen. Für eine Kündigung spricht, wenn sie

  • keinen ausreichenden Versicherungsschutz mehr bietet
  • sie zu teuer ist
  • Partner zusammenziehen und eine Versicherung für den gemeinsamen Hausrat ausreicht.

Jede Hausratversicherung mit Kündigungsfrist

Die Kündigung der Hausratversicherung ist jedoch an eine Kündigungsfrist gebunden, die eingehalten werden muss. Meist belaufen sich die Kündigungsfristen bei der Hausratversicherung auf mindestens drei Monate. Während dieser Zeit besteht jedoch voller Versicherungsschutz.

Drei Möglichkeiten für die Kündigung der Hausratversicherung

Möchte der Versicherungsnehmer seine Hausratversicherung kündigen, dann hat er dafür drei Kündigungsmöglichkeiten zur Auswahl.

  •  Die Kündigung des Versicherungsvertrages muss drei Monate vor Ablauf bei Versicherer eingehen, andernfalls verlängert sie sich automatisch für ein weiteres Jahr.
  • Die Kündigung der Hausrat kann nach einer gezahlten Schadenentschädigung innerhalb eines Monats fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Allerdings sollte der Versicherungsnehmer erst zum Ablauf des
  • Die Hausratversicherung kann auch gekündigt werden, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung vornimmt ohne verbesserte Leistungen anzubieten. Es handelt sich hierbei um eine außerordentliche Kündigung, die aber im Zeitraum von einem Monat nach der Beitragserhöhung beim Versicherer eingehen muss.

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