Mietvertrag - Rechtsschutzversicherung

Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung, die regelt, auf welche Art und Weise ein bestimmter Gegenstand oder eine Sache durch eine Person, dem Vermieter, an eine andere Person, dem Mieter, übertragen wird. Der Vermieter stellt dem Mieter den Gegenstand oder die Sache für eine bestimmte Zeit zur Verfügung und der Mieter muss in der Regel dafür als Gegenleistung eine Miete bezahlen.

Mietgegenstände können alle beweglichen oder unbeweglichen Dinge sein, die in irgendeiner Form einen Nutzen haben und deswegen für den Mieter interessant sind. Das sind in der Regel Wohnungen, Autos oder bestimmte Geräte, aber auch Hauswände als Werbefläche oder Bekleidung.

Der Mietvertrag wird immer danach gestaltet, wie der Gegenstand oder die Sache gemietet wird, so sieht zum Beispiel der Mietvertrag für ein Auto anders aus als der für eine Wohnung. Daraus ergibt sich ein anderes Miet- bzw. Rechtsverhältnis für beide Parteien. Dieses sollte man kennen, wenn man sich mit einer Rechtsschutzversicherung gegen bestimmte Risiken absichern möchte.