Personenschäden - Leistung der Kfz-Versicherung

Als Personenschäden werden physische und psychische Verletzungen bezeichnet, die Menschen infolge eines Verkehrsunfalls erleiden. Auch wenn bei einem Unfall eine Person ums Leben kommt, wird vom Personenschaden gesprochen.

Der Personenschaden ist die schwerste Folge eines Unfalls und meistens mit sehr hohen Kosten verbunden. Unter einem Personenschaden werden nicht nur körperliche Verletzungen, sondern auch psychische Traumata verstanden, die auf den Unfall zurück zu führen sind. Kommt einer der Unfallbeteiligten ums Leben, spricht man ebenfalls von einem Personenschaden. Personenschäden haben für alle, die in den Unfall verwickelt waren, nicht selten weitreichende Folgen: Lange Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte, drohende Berufsunfähigkeit und Rentenansprüche, die in diesem Zusammenhang entstehen. Somit kann Personenschaden das gesamte Leben eines Menschen von Grund auf ändern und auch sehr kostspielig werden.

Damit ein Unfall mit Personenschäden den Unfallverursacher nicht in den finanziellen Ruin führt und das Unfallopfer wegen der Zahlungsunfähigkeit des Unfallverursachers nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung die finanziellen Ansprüche des Opfers. Diese Versicherung ist Pflicht, ohne sie darf das Fahrzeug nicht zugelassen werden. Es kann natürlich auch passieren, dass der Unfallverursacher selbst verletzt wird. Diese Personenschäden werden durch die private Unfallversicherung des Unfallverursachers abgedeckt, in welchem Maße – hängt von dem Versicherungsvertrag ab.