Reiseabbruch - Reiseversicherung

Beim Reiseabbruch wird der Aufenthalt im Reiseland vor Ablauf der Reisedauer beendet, um wieder nach Hause zurückzukehren. Gründe für einen Reiseabbruch können vielseitig sein. Stirbt ein naher Verwandter oder erleidet er einen schweren Unfall, kann dies ein Grund für den Abbruch einer Reise sein, aber auch der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes gehört dazu.

Um sich vor den finanziellen Folgen eines Reiseabbruchs zu schützen, ist eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll. Sie erstattet die Mehrkosten für die Rückreise und den Reisepreis; innerhalb der ersten Urlaubshälfte (maximal acht Tage) werden 100 Prozent ersetzt, bei einem späteren Abbruch jeweils der nicht genutzte Anteil. Auch bei Reiseunterbrechungen vor Ort springt sie ein, wenn etwa bei einer Kreuzfahrt oder Rundreise von Leistungen nicht Gebrauch gemacht werden konnte. Falls Mehrkosten durch zusätzliche Hotelkosten entstehen, sind auch diese abgesichert. Wichtig ist, dass der Reiseabbruch immer aufgrund der versicherten Gründe stattfand, da sonst keine Leistungen durch die Versicherung übernommen werden.