Reisekrankenversicherung - Fragen und Antworten

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In unserem Reisekrankenversicherung FAQ finden Sie nützliche Antworten zur Krankenversicherung auf Reisen. Die häufigen Fragen und Antworten berücksichtigen Informationen zum Versicherungsschutz sowie zu Preisen und Leistungen der Reisekrankenversicherungen.

Für welche Krankheiten bezahlt eine Reisekrankenversicherung?

Niemand, der in den Urlaub fährt, möchte in den schönsten Wochen des Jahres erkranken. Aber das kann sich natürlich niemand aussuchen. Sei es eine plötzlich auftretende Krankheit oder ein Unfall, für einen solchen Fall sollte Absicherung bestehen. Im Urlaub auftretende Krankheiten können teuer werden. Deshalb empfiehlt es sich, vor Urlaubsantritt eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Gegen Zahlung einer geringen Prämie erstattet diese im Falle einer Krankheit die anfallenden Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Beinhaltet sind sämtliche Erkrankungen oder auch Unfälle, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen. Hierbei werden sowohl die Heilmittel als auch die Arzt- und Krankenhauskosten von der Reisekrankenversicherung erstattet. Selbst wenn es sich um eine Untersuchung beispielsweise bei Darmerkrankungen wegen der Nahrungsumstellung handelt, braucht der Weg zum Arzt nicht gescheut werden. Dieser verschafft durch Gabe von entsprechenden Heilmitteln Linderung, so dass der Urlaub trotzdem noch genossen werden kann.

Gilt die Reisekrankenversicherung auch für das Ausland?

Eine Reisekrankenversicherung gilt insbesondere im Ausland. Gesetzlich Krankenversicherte sind innerhalb Deutschlands durch ihre Krankenkasse versichert. Sie können hiermit in ganz Deutschland Ärzte ihrer Wahl aufsuchen, um sich behandeln zu lassen. Auch, falls ein plötzlicher Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, tritt die Krankenkasse für ihn ein. Für einige Länder gilt ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Regel müssen die Kosten dennoch vorher gezahlt werden und der Versicherte erhält sie nach dem Urlaub von der Krankenkasse erstattet. Für Privat Versicherte empfiehlt sich unbedingt der Abschluss eine Reisekrankenversicherung bei allen Auslandsaufenthalten. Für alle, die sich viel im Ausland aufhalten, gibt es Reisekrankenversicherungen, die auf Dauer abgeschlossen werden und mit geringen Prämien hohe Leistungen erbringen. Hier braucht nicht für jeden Urlaub eine neue Versicherung abgeschlossen werden.

Für welchen Zeitraum gilt die Reisekrankenversicherung?

Die Reisekrankenversicherung kann für unterschiedliche Zeiträume abgeschlossen werden. Während es üblich ist für jede Reise eine eigene Reisekrankenversicherung abzuschließen, bieten viele Versicherungen auch die Möglichkeit, sich eine langfristige Versicherung auszusuchen. In der Regel beinhalten diese einen Zeitraum von einem Jahr und werden automatisch von der Versicherung, falls keine Kündigung ausgesprochen worden ist, für ein weiteres Jahr verlängert. Sinnvoll sind solche längerfristigen Reisekrankenversicherungen nicht nur für längere Reisen sondern auch dann, wenn man häufiger im Jahr verreist und nicht jedes Mal eine neue Police abschließen möchte. Eine Sonderform der Reisekrankenversicherung ist die AuPair Versicherung. Sie wird für ein bis drei Jahre und, abhängig vom jeweiligen Anbieter, mit unterschiedlich hohen Beiträgen und verschiedenen Leistungen angeboten.

Muss die Reisekrankenversicherung beim jeweiligen Anbieter der Krankenversicherung abgeschlossen werden?

Beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung hat jeder die freie Wahl, bei welchem Versicherer er diese abschließen möchte. Er ist weder an seine gesetzliche noch an seine private Krankenversicherung gebunden. Auch braucht er diese nicht beim Reiseanbieter abschließen. Er hat also die Möglichkeit, Vergleiche anzustellen, um die Prämie möglichst niedrig zu halten. Dabei sollte allerdings auf die Leistungen der Reisekrankenversicherung geachtet werden. Besonders wichtig ist hierbei auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die bei den einzelnen Versicherungen unterschiedlich ist. Außerdem muss die Entfernung des Urlaubsortes berücksichtigt werden. Auch hier werden unterschiedliche Prämien gefordert, die miteinander verglichen werden sollten. Wer viel verreist und eine Reisekrankenversicherung abschließt, die auf Dauer gilt, sollte besonders darauf achten.

Wo ist der Unterschied zur Auslandskrankenversicherung?

Eine Reisekrankenversicherung wird in der Regel nur für den Jahresurlaub abgeschlossen. Eine Auslandskrankenversicherung jedoch ist notwendig, wenn der Versicherte sich entweder für eine längere Zeit oder öfter im Ausland aufhält. Hier ist es egal, ob man sich beruflich oder privat dort befindet. Eine Auslandskrankenversicherung gilt für das ganze Jahr, während die Reisekrankenversicherung nur für die Dauer des Urlaubs gilt. Gerade bei der Auslandskrankenversicherung werden gute Angebote unterbreitet, um die Prämien möglichst gering zu halten. Hier ist aber besonders darauf zu achten, wie es mit dem Rücktransport im Krankheitsfall aussieht. In jedem Fall übernehmen sollte sie die Arzt- und Krankenhauskosten für Klinik oder Arzt nach Wahl, für Zahnbehandlungen und Reparatur von Zahnersatz, den Transport zum nächsten Krankenhaus sowie medizinisch notwendige oder auch teilweise sinnvolle Rücktransporte.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Wenn ein Krankheitsfall im Urlaub auftritt, der eine ambulante Behandlung erfordert, ist beim Besuch des Arztes oder des Krankenhauses darauf zu achten, dass hier die Belege auf den Namen des Versicherten ausgestellt werden und die Behandlungsdaten darauf vermerkt sind. Rezepte und Belege sind im Original der Reisekrankenversicherung direkt nach Rückkehr aus dem Urlaub einzureichen. Bei einer längeren stationären Behandlung sollte ein telefonischer Kontakt mit der Reisekrankenversicherung hergestellt werden. Diese steht dann beratend zur Seite. Insbesondere, wenn ein Rücktransport durch die Ärzte empfohlen wird, sollte Rücksprache mit der Reisekrankenversicherung gehalten werden. Diese kümmert sich um alle notwenigen Dinge. Sie organisiert den Flug und bezahlt die Kosten, was natürlich aber nur möglich ist, wenn sie vorher darüber informiert wird.

Gibt es Einschränkungen für bestimmte Länder?

Für Reisen in die USA oder Kanada muss eine spezielle Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Hier liegen die Behandlungskosten bis zu zehnmal höher als in Deutschland, so dass hier besondere Prämien erhoben werden müssen. Hinzu kommen uns unbekannte Pflanzen- und Tiergifte sowie eine besondere UV-Bestrahlung, so dass der Körper hier empfindlich reagiert. Normale Arztkosten können mit Kreditkarte bezahlt werden, die Kosten werden durch die Reisekrankenversicherung erstattet. Bei einem erforderlichen Krankenhausaufenthalt ist es jedoch sinnvoll, sich telefonisch mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, damit eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung erfolgen kann. Die Arzt und Krankenhauskosten sind in Amerika so hoch, weil es keine festgesetzten Gebühren gibt. Außerdem gibt es kein Sozialsystem. Die Ärzte, die außerdem häufig mit Klagen überschüttet werden, müssen sich zusätzlich mit hohen Kosten versichern. Auch die Medikamente und Geräte zur Heilbehandlung sind erheblich teurer als in Deutschland.

Sind bestimmte Arten von Krankentransporten ausgeschlossen?

Gerade hinsichtlich der Krankentransporte liegen die Leistungen bei den verschiedenen Versicherungen unterschiedlich. Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen gar keine Rücktransporte. In der Regel übernimmt die Reisekrankenversicherung den Rücktransport nur, wenn dieser medizinisch notwendig ist und von den Ärzten angeordnet wird. Einige Versicherungen jedoch übernehmen den Transport auch, wenn dieser sinnvoll ist oder wenn die stationäre Behandlung länger als 14 Tage dauert. Die Reisekrankenversicherung übernimmt dabei sowohl die Organisation als auch die Kosten. Es lohnt sich also insgesamt gerade hinsichtlich der Krankentransporte eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Gerade wenn ein Transport medizinisch notwendig ist, ist dies mit extrem hohen Kosten verbunden, besonders, wenn für den Transport besondere Maßnahmen getroffen werden müssen und während des Fluges eine besondere Betreuung erforderlich ist.

Was muss ich als Gesetzlich Versicherter beachten?

Als Gesetzlich Versicherter ist zu beachten, dass eine Reisekrankenversicherung innerhalb von Deutschland oder auch in die Länder der EU, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen vorhanden ist, nicht unbedingt erforderlich ist. Hier erstatten die Krankenkassen die Behandlungskosten sowohl bei Krankenhausaufenthalt als auch bei ambulanter Behandlung. Allerdings werden von den gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für einen Rücktransport übernommen. Da es aber immer zu einem solchen kommen kann, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung dennoch sinnvoll. Die Prämien sind nicht hoch und es besteht eine Absicherung für den Fall eines notwendigen Rücktransportes. Leider ist es auch so, dass viele Krankenhäuser, auch in den EU Staaten, Gesetzlich Versicherte ablehnen. Mit einer Reisekrankenversicherung ist die Behandlung auch in diesen Krankenhäusern garantiert.

Worauf muss ich als Privat Versicherter achten?

Auch bei Privat Versicherten ist es so, dass die Privaten Versicherungen in der Regel nicht die Kosten für einen Rücktransport übernehmen. Ein erforderlicher Rücktransport kann sehr teuer werden. Also ist es gerade in diesen Fällen sicherlich sinnvoll, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen und sämtliche Vorteile einer solchen zu nutzen. Zudem hat der Privat Versicherte den Vorteil, dass er, wenn er seine Private Krankenversicherung wegen der Behandlungskosten im Ausland nicht in Anspruch nehmen möchte, die Belege und Rezepte bei der Reisekrankenversicherung einzureichen. Oft können sich die Privat Versicherten hierdurch einen möglichen Beitragsrückerstattungsanspruch bei ihrer Versicherung behalten. Auch für Reisen außerhalb der EU, wie zum Beispiel in die USA oder nach Kanada, erfordern unbedingt den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Denn gerade hier sind die Kosten für ärztliche Behandlungen besonders hoch, so dass sie auch von den Privaten Versicherungen nicht übernommen werden.