Reisewarnung - Reiseversicherung

Die Reisewarnung ist die offizielle Empfehlung einer Behörde. Mit ihr werden die Bürger dazu aufgefordert ein bestimmtes Land nicht zu bereisen bzw. dieses so schnell wie möglich zu verlassen. In Deutschland ist das Auswärtige Amt für Reisewarnungen zuständig.

Gründe für eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt können beispielsweise politische Unruhen, Kriege, Aufstände oder Naturkatastrophen im Land sein. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können sich alle Bürger über Reisewarnungen informieren.

Reisewarnungen sind juristisch keine Grundlage dafür, um von einer gebuchten Reise zurückzutreten, ohne dem Reiseveranstalter eine Entschädigung zahlen zu müssen. Dafür muss eine erhebliche Gefährdung im Zielland vorliegen. Ob dies der Fall ist, obliegt der Einzelfallprüfung durch die Gerichte. In den meisten Fällen zeigen sich aber die Reiseveranstalter kulant und erstatten bei noch nicht begonnen Reisen den Reisepreis zurück bzw. sorgen dafür, dass die Reise vorzeitig beendet werden kann, wenn es im Reiseland zu einer Gefährdung der Urlauber kommen kann.