Reklamation - Reiseversicherung

Mit einer Reklamation werden Reisemängel beim Veranstalter gemeldet. Bei Buchung einer Reise sichert der Reiseveranstalter dem Kunden bestimmte Leistungen zu, werden diese nicht erbracht, so spricht man von Reisemängeln. Diese müssen sofort dem Reiseveranstalter gemeldet werden, damit er die Möglichkeit hat, sie zu beseitigen. Wird die Reklamation des Kunden nicht beachtet, sprich die Mängel nicht beseitigt, kann dieser nach Abschluss des Urlaubs eine Reisereklamation beim Veranstalter durchführen. Dieser Schritt sollte immer schriftlich ausgeführt werden. Außerdem empfiehlt es sich die Reklamation als Einschreiben zu senden, um ggf. einen Nachweis über die fristgerechte Absendung zu haben.

Des Weiteren sollte der Kunde bereits vor Ort Beweise für die Reisemängel sammeln. Dazu gehört das Machen von Fotos genauso wie die Protokollierung der Mängel und die Suche nach Zeugen, welche unter Umständen in einem Prozess aussagen könnten. In vielen Fällen zeigen sich aber Reiseveranstalter kulant bei Reisemängeln. Die Reisereklamation muss bis spätestens einen Monat nach Rückkehr erfolgt sein.