Sicherheitsabstand - Kfz-Versicherung

Ein Sicherheitsabstand verweist auf den räumlichen Abstand zu einem anderen Fahrzeug oder die zeitliche Distanz eines Vorgangs, um einer Entstehung von Gefahren entgegenzuwirken. Wird ein Sicherheitsabstand im Auto nicht eingehalten, sind Bußgeldverfahren oder Fahrverbote die mögliche Folge. Deutschlandweit ist ein Sicherheitsabstand zu seitlich verkehrenden Fahrzeugen in Höhe von mindestens 1 Meter zu Pkw oder Lkw, 1,5 Meter zu einspurigen Fahrzeugen oder 2 Meter zu Linien- und Schulbussen vorgeschrieben. Der Sicherheitsabstand nach vorn beläuft sich gemäß Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften auf die Distanz der innerhalb von einer Sekunde absolvierten Strecke. Dieser Wert entspricht etwa drei Pkw-Längen. Der Sicherheitsabstand auf der Autobahn bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften entspricht der innerhalb von zwei Sekunden absolvierten Strecke.

Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h beträgt der Abstand dementsprechend rund 50 Meter. Werden Sicherheitsabstände nicht beachtet und ist dieser Faktor eine maßgebliche Komponente einer Unfallursache, verweigert eine Versicherung im Regelfall die Erbringung der Leistungen einer Vollkaskoversicherung. Führt eine Missachtung des Sicherheitsabstands zu Beschädigungen am Pkw, zahlt die Versicherung dementsprechend eingeschränkt oder gar nicht.