Staatsanwalt - Rechtsschutzversicherung

Ein Staatsanwalt erfüllt durch die Strafverfolgung öffentliches Interesse. Hierbei unterscheidet sich im Vorfeld die Einleitung zum Strafverfahren, da der Strafantrag zumeist von den Opfern gestellt wird. Dies wird in der Regel in Verbindung mit der Polizei durchgeführt. Der Unterschied besteht in den Offizialdelikten und den Strafanträgen. Bei den Offizialdelikten werden die Strafverfolgungsbehörden automatisch eingeschaltet und nehmen die Strafverfolgung ohne weiteres Zutun auf. Der oberste Mechanismus der Strafverfolgungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft, die dementsprechend auch die Anklageschrift verfasst und dem Gericht vorlegt. Ist eine Person durch vorsätzliches Handeln in den Wirkungskreis der Strafverfolgungsbehörde geraten, kann in diesem Fall keine Rechtschutzversicherung eine Deckung garantieren. Der Vorsatz der Tat ist ein schwerer Vorwurf und zumeist wird ein Rechtsanwalt auf Staatswegen mit der Verteidigung beauftragt.

Der Staatsanwalt schlägt dem Gericht ein seiner Ansicht nach angemessenen Strafrahmen vor, der durch das entsprechende Plädoyer des Verteidigers entschärft werden sollte. Wird der Person keine Schuld angelastet, fallen alle Kosten der Verhandlung und alle Auslagen der Staatskasse zu Lasten. Kommt es im Verkehrsrecht zu einer Verhandlung, ist es in diesem Fall auch wichtig, dass es zu keiner Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat kommt. Rechtschutzversicherungen im Verkehrsrecht können Vorleistungen gewähren, die allerdings bei einer Verurteilung wegen Vorsatz widerrufen werden können.