Steinschlag-Schäden - Leistungen der Kfz-Versicherung

Die Ursachen für Steinschlag-Schäden am Auto können vielfältig sein. Doch zunächst ist es wichtig den Begriffsumfang zu klären, d.h. welche Phänomene unter dem Begriff Steinschlag zusammengefasst werden. Im Allgemeinen werden unter diesem Namen zwei Vorkommnisse zusammengefasst, das Abgehen von Geröll und Schutt an einem Hang und Sachschäden, die durch von Fahrzeugen aufgewirbelte Steine an anderen Fahrzeugen entstehen. Steinschlag in Form von Geröll kommt vorwiegend auf Alpinen Straßen vor. Steinschlag durch aufgewirbelte Steine kommt regelmäßig auf allen Straßen vor. Steinschlag kann selbst durch sehr umsichtiges bzw. vorsichtiges Fahren nicht vermieden werden. Er gehört zu den klassischen Risiken des Straßenverkehrs. Allerdings besteht dadurch in der Regel keine erhöhte Gefahr für Leib und Leben, lediglich die Karosserie bzw. die Scheiben des Fahrzeuges werden in Mitleidenschaft gezogen. Gerade auf der Frontscheibe eines Fahrzeuges ist mit erhöhtem Risiko eines Steinschlags zu rechnen, da in den meisten Fällen, das vorausfahrende Fahrzeug potenziell Steine aufwirbelt und diese dann auf das folgende Kfz auftreffen können.

Versicherungsschutz bei Steinschlag

Generell gilt für den Steinschlag durch aufgewirbelte Steine, dass der Fahrzeughalter selbst für den Schaden an seinem Kraftfahrzeug aufkommen muss. Dieser Grundsatz gilt nicht, wenn der Verursacher des Steinschlags ausfindig gemacht und diesem eine Schuld nachgewiesen werden kann, beispielsweise durch eine unangemessen hohe Geschwindigkeit auf einem Fahrbahnuntergrund, der Steinschlag sehr wahrscheinlich macht. Falls der Steinschlag die Windschutzscheibe betrifft, kann dafür die KFZ-Teilkasko in Anspruch genommen werden. Einige Versicherungen verzichten sogar auf die Selbstbeteiligung, wenn statt eines Austausches der Windschutzscheibe eine Reparatur an dieser vorgenommen wird.