Stornogebühren - Reiseversicherung

Stornogebühren ist ein Synonym für Stornokosten. Damit sind jene Gebühren gemeint, die ein Reiseveranstalter erhebt, wenn der Kunde von seiner Reise zurücktritt. Bucht eine Kunde eine Reise bei einem Veranstalter und bestätigt dieser die Buchung, so kommt ein Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Kunden zustande. Dieser verpflichtet den Veranstalter, die angegebenen Reiseleistungen dem Kunden zur Verfügung zu stellen und den Kunden, dafür die vereinbarte Summe zu zahlen. Im Gegensatz zu anderen Verträgen kann aber hier der Kunde die Leistung stornieren. Der Veranstalter kann dann eine Gebühr vom Kunden verlangen. Diese ist gestaffelt und steigt in der Höhe, je näher der Abreisetermin ist.

So können die Stornogebühren dieselbe Höhe haben wie die eigentliche Reise. Aus diesem Grund wird eine Reiserücktrittskostenversicherung von Experten empfohlen. Wird jetzt eine Reise etwa wegen Krankheit, Unfall, Tod oder plötzlicher Arbeitslosigkeit storniert, übernimmt die Versicherung die Stornogebühren. Die Reiserücktrittskostenversicherung sollte direkt bei der Reisebuchung mit abgeschlossen werden.