Wenn die Kfz-Versicherung nicht zahlt - Tipps!

Folgend erhalten Sie Beispiele und Tipps, was Sie tun können, wenn die Kfz-Versicherung nicht zahlt. Die Kfz-Versicherer sind grundsätzlich nicht in jedem Fall dazu verpflichtet, einen entstandenen Schaden zu zahlen.

Einfaches Beispiel: Kfz-Versicherung zahlt nicht den ganzen Schaden

Eine klare Sache, aber nicht für die Autounfall-Versicherung: Nordrhein-Westfalen. Eine junge Frau fährt, wie jeden Morgen, zur Arbeit. Die Straße ist frei. Nur ein LKW rollt in einiger Entfernung. Da kracht es plötzlich und das Auto wird von der Straße geschleudert. Die junge Frau überlebt. Glück im Unglück. Aber der Wagen hat Totalschaden. Was war passiert? Vom LKW hatte sich ein Reifen gelöst und das 100 Kilogramm schwere Rad ist in das Auto der jungen Frau geschossen. Scheinbar eine klare Sache. Die Versicherung der Gegenseite muss zahlen. Der Gutachter des Unfallopfers stellte einen Schaden von knapp 9.000 Euro am Fahrzeug fest. Die gegnerische Versicherung schickte ihren eigenen Gutachter ins Feld, der den Schaden auf nicht einmal 8.000 Euro bezifferte. Diese Summe wurde bezahlt, über die 1000 Euro Differenz streiten sich die beiden Parteien vor Gericht.

Versicherungen ziehen sich gern aus ihrer Verantwortung. Dabei setzten Sie auf verschiedene Taktiken, meist mit dem Ziel die Gegenseite zu zermürben, damit die schließlich aufgibt. Wie Sie vorgehen können, wenn die Kfz-Versicherung nicht zahlt, das erläutern wir Ihnen im Folgenden.

Tipp 1: Gutachter nicht von der Versicherung bestimmen lassen

Nach einem Unfall bieten viele Versicherungen an, die Sache schnell und unbürokratisch zu regeln. Sie schlagen einen eigenen Gutachter vor, der den Schaden bemessen soll. Doch viele Gutachterfirmen arbeiten eng mit Versicherungsunternehmen zusammen bzw. wurden von Versicherungen gegründet. Deshalb bestehen Sie auf einen wirklich unabhängigen Sachverständigen. Die finden Sie etwa beim Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (den Gutachter muss übrigens die Versicherung des Unfallschuldigen bezahlen.)

Tipp 2: Bei der Versicherung beschweren

Zahlt die Versicherung nicht bzw. kürzt die Leistung, dann beschweren Sie sich direkt bei der Kfz-Versicherung. Die Entscheidung über Ihre Beschwerde sollten Sie sich auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Je ausführlicher, desto besser. Wird Ihre Beschwerde gar nicht erst bearbeitet bzw. bleibt länger als sechs Wochen nicht beantwortet, können Sie den nächsten Schritt gehen.

Tipp 3: An Ombudsmann wenden

Die Adresse des Ombudsmannes der Versicherung finden Sie am Ende Ihres Versicherungsvertrages bzw. auf der Internetseite der jeweiligen Versicherung. An diesen können Sie sich wenden, wenn Sie mit der Entscheidung der Versicherung unzufrieden sind. Er kann bei Schadensfällen bis zu 10.000 Euro eine für die Versicherung verbindliche Entscheidung treffen. Für Sie ist die Entscheidung immer unverbindlich.

Tipp 4: Anwalt nehmen und ggf. klagen

Ist man unschuldig an einen Unfall, dann sollte man sich generell an einen Anwalt wenden, die Kosten für diesen werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen. Ansonsten hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder man zahlt den Anwalt selbst. Erreicht der Rechtsbeistand auch nichts, hilft nur noch der Gang vor Gericht.