Überführung - Private Krankenversicherung

Die Überführung kann bei Krankheit oder Unfall aus dem Ausland stattfinden, um die Behandlung in Deutschland fortzusetzen oder es handelt sich um eine Überführung bei einem Todesfall im Ausland. Die Überführungskosten im Todesfall sind durch eine Auslandskrankenversicherung abgedeckt. Die Überführung bei Krankheit in aller Regel auch.

Wurde keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, tritt die Auslandsgrundsicherung der privaten Krankenversicherung in Kraft. Diese gilt allerdings nur für Länder, mit denen ein Sozialabkommen besteht. Aber selbst in diesen Staaten kann es sein, dass Überführungskosten anfallen, welche die Kasse nicht übernimmt.

Es empfiehlt sich deshalb einen zusätzlichen Auslandsschutz bei der PKV abzuschließen, falls man sich viel außerhalb von Deutschland aufhält. Ist man nur ein- oder zweimal im Jahr zum Urlaub im Ausland, genügt eine einfache Auslandskrankenversicherung. Der Krankentransport innerhalb Deutschlands wird von der PKV bezahlt, falls er medizinisch notwendig ist. Das kann zum Beispiel bei einem Patienten mit Herzleiden der Fall sein, der in eine Spezialklinik transportiert werden muss.