Unfall im Ausland - Kfz-Versicherung Leistung - Leistungen der Kfz-Versicherung

Die Bezeichnung Auslands-Unfall-Schaden bzw. Unfall mit Auslandsberührung trifft in zwei Situationen zu. Grundsätzlich hängt es davon ab, wo sich der Unfall ereignete, ob er in Deutschland passierte oder im Ausland. Wenn der Unfall-Schaden in Deutschland geschah, müssen darin ein deutscher und ein ausländischer Autofahrer verwickelt sein. Kam es zum Unfall im Ausland, muss daran ein deutscher Autofahrer beteiligt gewesen sein.

Vorgehen im Versicherungsfall

Falls es innerhalb Deutschlands zu einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug gekommen sein sollte, wobei das ausländische Fahrzeug der Unfallverursacher war, d.h. Ansprüche gegen die Kfz Haftpflicht geltend gemacht werden sollen, können diese beim Verein Deutsches Büro Grüne Karte e.V. geltend gemacht werden. Dies gilt für alle ausländischen Fahrzeuge, die eine grüne Versicherungskarte besitzen oder aus Mitgliedsländern der EU stammen. Weiterhin kann es möglich sein, dass das ausländische Fahrzeug bei der Gemeinschaft der Grenzversicherer versichert ist. Wenn der Unfallverursacher nicht versichert war, bzw. nicht ermittelt werden kann oder der Unfall geschah vorsätzlich, dann ist es möglich, Schadenansprüche bei der Verkehrsopferhilfe anzumelden. Handelt es sich um einen Unfall, der einem deutschen Autofahrer im Ausland passierte, so können Schadenersatzansprüche, wenn es innerhalb der EU geschah, von Deutschland aus über den jeweiligen Regulierungsbeauftragten abgewickelt werden. Hierzu muss der Autofahrer sich im EU-Mitgliedsland an die jeweilige Auskunftsstelle wenden, welche ihm den Fahrzeughalter, den Versicherer und den Regulierungsbeauftragten in Deutschland nennen kann.