Unisex-Tarife für Männer und Frauen

Als Unisex-Tarife in der Versicherung bezeichnen wir Tarife, bei denen es egal ist, ob der Versicherungsnehmer eine Frau oder ein Mann ist. Jedoch ist es gerade im Versicherungswesen oft nicht unwichtig, welches Geschlecht derjenige hat, der die Versicherung abschließt. So haben zum Beispiel Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer, müssen aber bei einem Unisex-Tarif für eine Lebensversicherung die gleich hohen Beiträge bezahlen. So kommt es, dass sich diese Art der Tarife quer subventionieren, das heißt, dass die Beiträge zum Beispiel durch die gleichen Beiträge in der Rentenversicherung durch die Männer wieder ausgeglichen werden wie bei der Lebensversicherung durch Frauen.

Unisex-Tarife – was ist neu?

Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen nur noch Versicherungen abgeschlossen werden, die Unisex-Tarife enthalten. Das heißt, dass es keine Unterschiede mehr gibt, ob der Versicherungsnehmer männlich oder weiblich ist. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass das Geschlecht nicht mehr maßgeblich ist beim Abschluss einer Versicherung und deswegen auch nicht die Beiträge unterschiedlich sein dürfen. Damit ändern sich die Beiträge für beide Geschlechter, jedoch nur bezogen auf bestimmte Versicherungen. So war es in der Vergangenheit der Fall, dass Frauen in der Krankenversicherung aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung mehr bezahlen mussten. Aber auch deshalb, weil sie häufiger den Arzt besuchen als Männer. Dagegen mussten Frauen bei der Kfz-Versicherung weniger bezahlen, da sie nachweisbar weniger Unfälle verursachen als das andere Geschlecht. Die Angleichung der Beiträge macht nun solche Unterschiede hinfällig und ist in der EU einheitlich.

Warum kommt es dazu, dass die Unisex-Tarife bei den Versicherungen Anwendung finden?

Ursache für die Anwendung der Unisextarife ist, dass nach Artikel 21 und 23 der Grundrechte der Europäischen Union jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verboten ist. Aus diesem Grund wird durch die europäische Gleichstellungsrichtlinie eine Anwendung der Unisex-Tarife für Versicherungen vorgeschrieben und das schon seit Ende 2007. Dass es bis zum Jahr 2012 noch Ausnahmen gab, ist jedoch auch rechtlich möglich, denn die Richter formulierten, dass erst nach einer bestimmten Übergangszeit die Gleichbehandlung von Mann und Frau in puncto Versicherungen stattfinden muss.

Wenn Sie noch einen alten Vertrag haben, der vor dem Jahr 2012 abgeschlossen wurde, dann betreffen Sie die Regelungen bezüglich der Unisex-Tarife nicht. Nur wenn Sie einen Vertragsneuabschluss vornehmen, und zwar nach dem 21. Dezember 2012, werden bei Ihnen die Unisex-Tarife angewendet. Es wurde auch diskutiert, dass bereits bestehende Versicherungen angepasst werden sollten. Nach einem Gutachten kam man jedoch zu dem Schluss, dass dies einen Eingriff in den Bestandsschutz und die Vertragsfreiheit darstellen würde.

Unisex-Tarife nach Versicherungen

Wo müssen Frauen und Männer jetzt andere Beiträge bezahlen?

Durch die Unisextarife sind bei vielen Versicherungsarten Tarifänderungen zu verzeichnen. Das betrifft die Kfz-Versicherungen, die für Frauen teurer werden und auch die staatlich geförderte Riester-Rente. Hier gibt es schon seit 2006 einen einheitlichen Tarif. Auch Rentenversicherungen werden teurer, aber nur für Männer. Alle Änderungen betreffen aber nur Ihre privat abgeschlossenen Versicherungen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie unabhängig vom Geschlecht Ihren Beitrag, der vom Einkommen abhängig ist. Dabei ist es egal, ob Sie männlich oder weiblich sind. Genauso betroffen sind die gesetzliche Pflege- und Rentenversicherung. Jedoch sind wieder nur die privaten Zusatzversicherungen dem Gesetz für die Unisex-Tarife unterworfen.

Sind Männer oder Frauen nun besser gestellt?

Ob Sie nun eher als Mann oder Frau von der Umstellung auf die Unisex-Tarife profitieren, ist schwer zu sagen. Sicher ist, dass beide Geschlechter sowohl profitieren als auch höhere Beiträge zahlen müssen. Bei der privaten Krankenversicherung ist es jedoch so, dass Männer hier günstigere Verträge von bis zu 15 Prozent abschließen können, wenn sie sich entscheiden, noch vor dem 21. Dezember 2012 einen Vertrag zu unterschreiben. Frauen sollten dabei nichts überstürzen, jedoch könnten auch für sie die Tarife etwas günstiger werden. Das Gleiche gilt für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier ist noch nicht raus, ob die Tarife für Frauen günstiger werden. Deswegen gilt es erst mal abzuwarten.