Vandalismus - Hausratversicherung-Leistung

Unter Vandalismus ist das mutwillige Zerstören fremden Eigentums zu verstehen. Durch die Hausratversicherung ist Vandalismus nur bedingt abgedeckt. Erfolgt beispielsweise ein Einbruch und die Diebe zerstören das Mobiliar usw., weil sie unzufrieden mit der Beute sind, dann ist dies ein Fall für die meisten Hausratversicherungen. Eine Ausnahme bilden hier nur sehr preiswerte oder alte Policen, welche diese Schäden nicht abdecken. Schmeißt jemand einen Stein durch die Fensterscheibe, ohne die Absicht zu haben, danach einzubrechen, ist diese Art des Vandalismus nicht durch die Hausratversicherung abgesichert. Als Faustregel gilt: Erfolgt der Vandalismus infolge oder zum Zweck eines Einbruchs in versicherte Räume, ist er so gut wie bei allen Hausratversicherungen abgedeckt.

Ergänzend zur Hausratversicherung kann eine Versicherung gegen Vandalismus abgeschlossen werden. Sie gilt für Gebäude, Teile von Gebäuden sowie Grundstücksbestandteile und Zubehör von Gebäuden. Falls es hier zu einer Zerstörung oder Beschädigung kommt, greift sie ein und zahlt dem Versicherten den Schaden.