Verbundene Lebensversicherung

Die verbundene Lebensversicherung gehört zum Bereich der Risikolebensversicherung und hat die Aufgabe, Ehe- oder Geschäftspartner mittels Vertrag für den Fall des Todes eines der beiden Versicherten finanziell abzusichern.

Eine verbundene Risikolebensversicherung, oft auch Risikolebensversicherung mit Partnervertrag genannt, zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass sie nicht aus Einzelverträgen besteht, sondern zusammengefasst wird. Die Versicherungssumme wird ausbezahlt, wenn eine der Personen verstirbt. Sterben alle Personen zum selben Zeitpunkt, zum Beispiel während eines Unfalls, erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssumme.

  • Verbundene Lebensversicherung zur Absicherung Hinterbliebener
  • Leistung bei Todesfall des versicherten Partners

Für wen ist eine verbundene Lebensversicherung ratsam?

Eine Lebensversicherung ist vor allem für all jene sinnvoll, die sich gegenseitig absichern möchten, wie zum Beispiel Geschäftspartner oder Ehepartner. Die Versicherung beinhaltet für jede Person dieselben Vertragsbedingungen und sichert somit beidseitig auf gleiche Weise ab. Die verbundene Risikolebensversicherung ist im Vergleich zu Einzelverträgen weitaus günstiger und daher ein geeignetes Mittel einer guten und kostengünstigen Vorsorge.

Hingegen ist die verbundene Risikolebensversicherung nicht sinnvoll, wenn Sie damit Ihre ganze Familie absichern möchten und zum Beispiel Kinder vorhanden sind. Der Grund liegt hierbei in der Höhe der Versicherungssumme. Diese ist im Falle, dass die Leben beider Versicherungsnehmer gleichzeitig enden, nur einmal fällig und reicht in der Regel nicht aus, um alle Personen der Familie ausreichend finanziell zu versorgen und abzusichern.

  • gegenseitige Absicherung von Ehepartnern und Geschäftspartnern sinnvoll
  • finanzielle Versorgung von Familienmitgliedern (z. B. Kinder) nicht ausreichend

Verbundenen Lebensversicherungen mit kombinierten Leistungen

Die verbundene Lebensversicherung wird oft auch in Kombination mit anderen Versicherungen, wie etwa einer Rentenversicherung abgeschlossen. Besonders häufig ist auch die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit ist man nicht nur nach dem Tod des Versicherungsnehmers, sondern auch im Falle einer Berufsunfähigkeit ausreichend abgesichert. Ebenfalls häufig angeboten werden gebundene Lebensversicherungen in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung.

Was passiert mit der verbundenen Lebensversicherung bei Scheidung?

Im Falle einer Scheidung haben Sie vier Möglichkeiten. Sie können die verbundene Lebensversicherung ohne Anpassung Ihres Vertrages weiterlaufen lassen, die Versicherung einvernehmlich kündigen, die Leistungen auf andere Familienmitglieder übertragen (z. B. Kinder) oder aus einer verbundenen Lebensversicherung zwei getrennte Versicherungspolicen machen. Das bedeutet jedoch auch, dass Ihre Versicherung künftig nicht mehr so günstig sein wird.

  • Versicherung mit allen Bedingungen beibehalten
  • verbundene Lebensversicherung einfach kündigen
  • Vertrag auf andere Familienmitglieder anpassen (z. B. Kinder)
  • aus einer Versicherung zwei Policen machen
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