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Versicherungsarten
Versicherungen lassen sich nach vielen verschiedenen Kriterien unterteilen. Dies kann nach der Versicherungspflicht sein, der Anzahl an zu versichernden Personen, die Zuordnung zu bestimmen Personengruppen (z. B. Kinder), die Dauer der Versicherung, dem Versicherungsgegenstand, -umfang und vieles mehr.
Pflichtversicherungen
Die Pflichtversicherung bezeichnet eine Gruppe von Versicherungen, die laut dem Gesetzgeber rechtlich verpflichtend ist. Das wohl bekannteste Beispiel hierfür ist die Kfz-Haftpflicht. Im Folgenden haben wir Ihnen eine kurze Überrsicht zusammengestellt.
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Freiwillige Versicherungen
Die meisten Versicherungen sind freiwillig, daher wird diese Versicherungsart auch als Kann-Versicherung bezeichnet. Sie können die Versicherung abschließen, müssen es aber nicht tun. Ein berühmtes Beispiel hierfür ist der Rechtsschutz.
Familienversicherungen
Diese Gruppe richtet sich entsprechend nach dem Namen an Familien. Diese können aus zwei oder mehreren Mitgliedern bestehen, mit oder ohne Kinder. Ein Beispiel hierfür ist die Familienunfallversicherung. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht zu dieser Versicherungsgruppe.
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Kinderversicherungen
Auch bei Kinderversicherungen wird dem Namen nach sofort klar, welche Personengruppe hier im Fokus steht. Häufig sind Kinder über Ihre Eltern mitversichert, daher sollte genau abgewogen und geprüft werden, ob diese Versicherungen wirklich notwendig sind.