Verzichtserklärung - Rechtsschutzversicherung

Eine Verzichtserklärung ist ein Vorgang oder Dokument, bei dem sich eine Partei bereit erklärt, bewusst auf einen Anspruch zu verzichten. Im Privatrecht sind Verzichtserklärungen im Erbrecht oder nach entstandenen kleineren Sachschäden nach einem Verkehrsunfall gängig. Im Erbrecht steht es Erben frei, mithilfe vertraglicher Vereinbarungen auf zukünftiges Erbrecht zu verzichten. Die Verzichtserklärung bezieht sich hierbei auf das gesetzliche Erbrecht sowie das Pflichtteilsrecht. Des Weiteren treten Verzichtserklärungen vermehrt im Reise- sowie Telekommunikationsrecht auf. In diesem Bereich, dem Zivilrecht, ist die Verzichtserklärung damit verbunden, ein bestimmtes Recht aufzugeben.

Bezieht sich die Erklärung im Zivilrecht auf eine Forderung, muss gemäß BGB ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner vorgelegt werden. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ist eine Verzichtserklärung stets einseitig, da sich diese direkt an das zuständige Gericht wendet. Im Arbeitsrecht spielt die Verzichtserklärung beim Verzicht auf den Kündigungsschutz eine übergeordnete Rolle. Allerdings ist dieser Kündigungsschutz vor dem Erhalt einer Kündigung unwirksam. Ist die Zustellung der Kündigung erfolgt, können Arbeitnehmer anschließend auf den Kündigungsschutz verzichten. Das zum Zweck der Verzichtserklärung gekaufte Muster bekommt man im Versicherungsfall von der Rechtsschutzversicherung bezahlt.