Autoversicherung zahlt nicht - 10 Fakten

Erfahren Sie, wann die Autoversicherung nicht zahlt. Diese Fakten sollten Sie hinsichtlich Ihrem Versicherungsschutz beachten. Grundsätzlich ist die Autoversicherung nicht in jedem Fall dazu verpflichtet, den (Unfall-) Schaden eines Kfz-Versicherungsnehmers auf eigene Kosten zu regulieren.

Sie bremsen auch für Tiere?

Tierfreunde trifft man nicht nur im Zoo, sie sitzen auch hinter dem Steuer. Und dort bremsen sie für Tiere, wie es manch Aufkleber an der Heckscheibe verrät. So auch ein Fahrer aus NRW, der einem Reh auswich, dabei in einen Graben fuhr und erst vor einem Baum haltmachte. Die Versicherung meinte, er hätte dem Reh nicht ausweichen dürfen, und zahlte nicht. Doch der Bundesgerichtshof entschied, dass das Unrecht ist und die Versicherung musste den Schaden übernehmen. Hier zahlte sich also Tierliebe aus, doch das ist nicht immer so.

1. Wer Kleintieren ausweicht, bleibt auf dem Schaden sitzen

Wenn Sie einem Kleintier auf der Straße ausweichen und es deswegen einen Unfall gibt, wird die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. In den Augen der Versicherung ist das Ausweichmanöver bei Kleintieren unverhältnismäßig. Großen Tieren wie Schafen, Kühen usw. dürfen Sie aber ausweichen.

2. Schusseligkeit kann teuer werden

Der Schlüssel ist in der Jackentasche, gedankenverloren hängen Sie sie an die Garderobe im Restaurant. Nun wird der Schlüssel aus der Jacke, und dann das Auto gestohlen. Die Autoversicherung zahlt nicht und das zu Recht. Sie haben nämlich den Schlüssel an einem für jedermann zugänglichen Ort aufbewahrt.

3. Offensichtliche Bedienungsfehler machen arm

Wenn Sie statt Diesel Superbenzin in Ihren Tank laufen lassen, muss die Versicherung den dadurch entstehenden Schaden nicht übernehmen. Sie haben dann nämlich einen offensichtlichen Bedienungsfehler gemacht, was selbst der Kfz-Vollkasko-Versicherung erlaubt, die Regulierung abzulehnen.

4. Lügen bringt nichts Teil 1

Die Autoversicherung zahlt nicht, wenn man seine Versicherung über den Unfallhergang anlügt. Selbst wenn man nicht Schuld am Unfall war. Vergisst man etwa zu erwähnen, dass man zum Unfallzeitpunkt gerade das Radio einstellte, so darf die Versicherung die Schadenregulierung verweigern.

5. Lügen bringt nichts Teil 2

Was für den Unfall gilt, gilt für den Diebstahl schon lange. So belog ein Mann seine Versicherung, als er meinte, vor dem Diebstahl habe seine Frau das Auto abgestellt. Bei der Untersuchung durch die Versicherung kam heraus, dass es der Mann war. Allein diese unbedeutende Lüge entband den Versicherer davon, für den Schaden aufzukommen.

6. Schadenmeldung verzögert

Die Autoversicherung zahlt bei Unfällen, doch sie zahlt nicht alles, wenn man zu lange mit der Schadenmeldung wartet. Die Nutzungsausfallentschädigung kann die Versicherung einbehalten, wenn der Versicherte den Schaden beispielsweise erst nach drei Monaten meldet.

7. Die Schuld anerkennen – selbst Schuld

Die Autoversicherung zahlt nicht, wenn man nach einem Unfall seine Schuld gleich eingesteht. Deshalb gilt: Bei der Schuldfrage immer erst Rücksprache mit der Versicherung halten.

8. Alkohol und Drogen am Steuer, das wird teuer

Wer mit Drogen oder Alkohol im Blut Schaden verursacht, der geht leer aus. Die Autoversicherung zahlt nicht und das mit Recht, denn Alkohol und Drogen am Steuer sind nicht erlaubt.

9. Nicht im Leistungskatalog

Nicht alle Schäden sind im Leistungskatalog jedes Versicherers enthalten. Beißt Ihnen der Marder die Bremsschläuche durch, kann es sein, dass die Versicherung nur den direkten Bissschaden reguliert aber keine Folgeschäden. Deshalb lesen Sie genau das Kleingedruckte in Ihrem Vertrag durch.

10. Vorsatz

Bauen Sie mit Vorsatz ein Unfall, um beispielsweise Ihren alten Wagen "zu sanieren", dann wird der Reparaturkosten dafür einer auf jeden Fall NICHT übernehmen: die Autoversicherung.

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