Warndreieck - Kfz-Versicherung

Warndreieck dient zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle, das Mitführen des Warndreiecks im Fahrzeug ist in Deutschland Pflicht.

Ein Warndreieck, bestehend aus drei Rückstrahlern und einem stabilen Fuß, soll in jedem Fahrzeug mitgeführt werden. Allein oder in Kombination mit einer Warnleuchte oder Warnblinkanlage dient diese Einrichtung der Absicherung von Pannen- oder Unfallstellen. Neben dem Warndreieck in der Euro-Variante oder in der Variante Deutsch werden von verschiedenen Diensten und Behörden (Feuerwehr, Gaswerk u.a.) die sog. Faltdreiecke eingesetzt, die zum einen platzsparend und zum anderen mit Aufschriften versehen sind.

Die Entfernung vom Fahrzeug, in der das Warndreieck platziert werden soll, hängt von der Art der Straßen (Autobahn, Bundesstraße usw.) ab. Grundsätzlich gilt es: Je schneller der Verkehr auf der Straße, desto größer soll der Abstand sein. Es wird empfohlen, auf einer Autobahn das Warndreieck im Abstand von 150-400 m vom Fahrzeug aufzustellen. Bei einem Unfall in der Stadt dürfen ca. 100 m ausreichend sein. Auch die örtlichen Begebenheiten wie Kuppen oder Senken sind beim Aufstellen eines Warndreiecks zu berücksichtigen. Um das Warndreieck zu platzieren, wird empfohlen, hinter der Leitplanke, das Dreieck vor sich tragend, zu gehen. Beim Aufstellen eines Warndreiecks ist v.a. auf der Autobahn die höchste Vorsicht geboten.