Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung

Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, wie Sie die Wohngebäudeversicherung Versicherungssumme ermitteln und festlegen. Grundsätzlich ist es keine willkürliche Angelegenheit, bei der Wohngebäudeversicherung die Versicherungssumme festzulegen. Hierfür gibt es feste Vorgaben, nach denen sich der Versicherer richtet. Grundlage für die Ermittlung ist der sogenannte 1914er Wert. Anhand von Gebäudetyp, Wohnfläche, Nebengebäuden und bauspezifischen Details wird errechnet, welchen Wert in Goldmark das Gebäude im Jahr 1914 gehabt hätte. Warum gerade 1914? Dies war – vor Ausbruch des 1. Weltkriegs – ein wirtschaftlich stabiles Jahr mit reellen Baupreisen und bietet somit eine gute Grundlage, um für die Wohngebäudeversicherung die Versicherungssumme einheitlich zu berechnen.

Den aktuellen Wert ermitteln

Natürlich entspricht der Baupreis aus 1914 nicht dem heutigen Immobilienwert. Daher geht in die Berechnungen der Versicherungen auch der sogenannte Baupreisindex ein, der zweimal jährlich vom Statistischen Bundesamt errechnet wird. Dieser wird mit der berechneten Summe aus 1914 multipliziert und so entsteht ein reeller Wiederaufbauwert, der auch mit den jeweiligen Preisschwankungen Schritt hält. Somit ist es unerheblich, welchen aktuellen Marktwert eine Immobilie zum Zeitpunkt des Schadenfalls hatte – die Versicherungssumme bezieht sich ausschließlich auf den Wiederaufbauwert.

Auch die Beitragsprämien der Wohngebäudeversicherung lassen sich anhand des Wertes von 1914 ermitteln, hier spielt dann allerdings nicht der Baupreisindex, sondern der gleitende Neuwertfaktor, der vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft festgesetzt wird, eine Rolle. Dieser setzt sich zusammen aus Baupreisindex (80%) und Tariflohn Baugewerbe (20%). Um im Schadenfall die Versicherung auch in Anspruch nehmen zu können, ist es wichtig, einen ausreichenden Versicherungsschutz abzuschließen. Daher sollte bei Veränderungen des Gebäudes beispielsweise durch Anbauten oder Ausbauarbeiten umgehend Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft aufgenommen werden, um die Wohngebäudeversicherung in der Versicherungssumme den geänderten Verhältnissen anzupassen.